Die Subkommission der Gerichtskommission beantragt der Gesamtkommission, vier Personen für die Stelle der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts anzuhören.

Die Subkommission der Gerichtskommission hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit den Bewerbungen für die Stelle der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts befasst, die nach dem Rücktritt von Michael Lauber zum zweiten Mal ausgeschrieben wurde.
Sie hat beschlossen, der Gerichtskommission zu beantragen, vier Personen anzuhören. Die Arbeiten werden am 10. Februar 2021 in der Gesamtkommission fortgesetzt. Diese wird dann die Anhörungen durchführen und über die Kandidaturen befinden. Die infrage kommenden Personen werden einem externen Evaluationsverfahren (Assessment) unterzogen und am 24. Februar 2021 ein zweites Mal von der Kommission angehört.
Die Subkommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Sibel Arslan (G, BS) in Bern getagt.