Die Gerichtskommission hat die GPK am 5. März 2019 ersucht, ihr mitzuteilen, ob es aus Sicht der Oberaufsicht Feststellungen gibt, welche die fachliche oder persönliche Eignung von Bundesanwalt Michael Lauber und der Stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud ernsthaft in Frage stellen. Das Parlamentsgesetz sieht diese formelle Auskunftserteilung in Artikel 40a Absatz 6 vor.
Diesem Ersuchen sind die GPK mit einem heute verabschiedeten Schreiben an die Gerichtskommission nachgekommen. In ihrem Schreiben gelangten die GPK zu folgenden Feststellungen:
Was die allgemeine Amtsführung des Bundesanwalts und seiner Stellvertreter anbelangt, haben weder die GPK noch die Geschäftsprüfungsdelegation Feststellungen gemacht, welche geeignet wären, die fachliche oder persönliche Eignung der genannten Personen ernsthaft in Frage zu stellen.
In Bezug auf die informellen Treffen des Bundesanwalts mit dem FIFA-Präsidenten (zwei Treffen im Jahr 2016, ein mutmassliches Treffen im Jahr 2017) haben die GPK festgestellt, dass diese zu diversen Ausstandsbegehren gegen den Bundesanwalt und verfahrensführende Staatsanwälte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona geführt haben. Das Bundesstrafgericht wird als zuständige Behörde über diese Begehren entscheiden und es wird sich zeigen, welche Folgen die Ausstandsbegehren für die Verfahrensdauer und die Verjährung haben werden.
Die GPK stellen weiter fest, dass sich der Bundesanwalt nicht an ein drittes Treffen mit dem FIFA-Präsidenten aus dem Jahr 2017 erinnern kann. Sie haben jedoch im jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte, dass der Bundesanwalt diesbezüglich bewusst nicht die Wahrheit gesagt hätte.
Es wird Aufgabe des externen Beauftragten sein, im Rahmen der von der AB-BA beschlossenen Disziplinaruntersuchung allfälliger Amtspflichtverletzungen des Bundesanwaltes zu klären. Die GPK werden aufgrund des Ergebnisses der Untersuchung prüfen, ob ein weiterer Handlungsbedarf aus Sicht der Oberaufsicht besteht.
Im Weiteren stellen die GPK fest, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der AB-BA und dem Bundesanwalt erheblich gestört ist. Der Bundesanwalt wehrt sich gegen das Vorgehen der AB-BA und hat den GPK eine entsprechende Aufsichtseingabe eingereicht. Die GPK greifen nicht in ein hängiges Disziplinarverfahren der AB-BA ein. Die AB-BA muss ihre Aufsicht unabhängig wahrnehmen können. Die GPK werden die Aufsichtseingabe des Bundesanwalts behandeln. Zudem haben sie beschlossen, zur Klärung des zwischen der AB-BA und der BA divergierenden Aufsichtsverständnisses eine Inspektion durchzuführen, um die Stabilität und Glaubwürdigkeit der Strafverfolgung auf Bundesebene zu stärken. In diesem Zusammenhang werden sie auch prüfen, wie das Vertrauen zwischen der AB-BA und der Bundesanwaltschaft wiederhergestellt werden kann.
Die GPK haben am 13. und 14. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) und von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) in Bern getagt.