Die KVF-N hat die Detailberatung zur FMG-Revision aufgenommen und beantragt punktuell Anpassungen der Vorlage, insbesondere bezüglich der Netzneutralität. Sie ist der Ansicht, dass Informationen bei fernmeldetechnischen Übertragungen nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen.

​Am 12. Februar 2018 ist die Kommission auf die Vorlage Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) eingetreten. Nun hat sie mit der Detailberatung begonnen und erste Entscheide gefällt. Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission einem Antrag zugestimmt, der eine neue Bestimmung zur Gewährleistung der Netzneutralität im FMG festschreiben will. Der Entwurf des Bundesrates enthält zwar bereits Informations- und Transparenzpflichten in Bezug auf die Datenübertragung, nach Ansicht einer Mehrheit der Kommission sind aber weitergehende Regelungen nötig. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verpflichtet werden, den Endkunden die Netzneutralität zu gewährleisten und damit Inhalte und Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleich zu behandeln.

Einen weiteren Entscheid hat die Kommission zudem in der Frage der Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen gefällt. Die Kommission beantragt mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Grundsatz der Signalintegralität ins FMG aufzunehmen. Ohne Zustimmung des Veranstalters sollen Anbieterinnen von Fernmeldediensten zukünftig Programmsignale nur zeitgleich, unverändert und vollständig weiterverbreiten. Die Mehrheit will damit insbesondere erreichen, dass die schweizerischen TV-Sender die Bedingungen für die Übernahme ihrer Programme ins zeitversetzte Fernsehen mit den betroffenen TV-Verbreitern selbst verhandeln dürfen.

In Bezug auf das internationale Roaming ist die KVF dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Der Bundesrat soll somit Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Anträge, die bestimmte Verpflichtungen für die Mobilfunktanbieterinnen direkt ins Gesetz schreiben wollten, wurden abgelehnt.

Ausserdem hat die Kommission mit 17 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Antrag zugestimmt, der fordert, dass Blaulichtorganisationen von der Konzessionspflicht befreit werden und somit insbesondere die Verwaltungsgebühren auf den benutzen Funkfrequenzen entfallen.

Was die Frage des Netzzugangs betrifft hat die Kommission schliesslich mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, von der Verwaltung zusätzliche Informationen einzuholen. Sie soll in einem Bericht aufzeigen, wie eine gesetzliche Grundlage für eine Regulation des virtuellen Netzzugangs aussehen könnte, ohne die Kompetenz der Zugangsregulierung dem Bundesrat zu übertragen. Um diesen Bericht der Verwaltung abzuwarten, hat die Kommission die Beratung dieser Frage und insbesondere den Entscheid in Bezug auf Artikel 11c auf die nächste Sitzung von Ende August verschoben. Im August soll auch die Beratung der weiteren noch offenen Artikel fortgesetzt werden. Das Geschäft kann voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.

Ausserdem hat sich die Kommission erneut mit dem Entwurf für eine neue SRG-Konzession befasst. Bei einer knappen Mehrheit der KVF-N stösst das Vorgehen des Bundesrates auf Kritik. Sie ist der Ansicht, dass die Konzession Änderungen vorwegnähme, die im Rahmen des geplanten Gesetzes über elektronische Medien zuerst im Parlament diskutiert werden müssten. Die Kommission hat daher mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, den Bundesrat in einem Brief aufzufordern, die geltende Konzession um zwei Jahre zu verlängern. Inhaltliche Änderungen sollen erst dann vorgenommen werden, wenn der künftige Auftrag der SRG geklärt ist.

Umfassend hat sich die Kommission über den Stand der Aufarbeitung des Subventionsbetrugs bei Postauto informieren lassen: Bundesrätin Doris Leuthard, der Verwaltungsratspräsident der Schweizerischen Post und die Direktorin des Fedpol informierten die Kommission über den Stand der jeweiligen Untersuchungen und erläuterten die bereits veröffentlichten Berichte. Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ausführungen der Schweizerischen Post zu CarPostal France und Postauto Liechtenstein. Sie unterstützt das Bemühen um vollständige Transparenz und umfassende Aufarbeitung.
Die Klärung der Verantwortlichkeiten der einzelnen Personen liegt seitens Parlament bei den Geschäftsprüfungskommissionen. Die KVF ihrerseits ist die zuständige Kommission für den Verkehr und für die Service public-Unternehmen des Bundes. Zur Frage, ob und inwieweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Unternehmen nach zwanzig Jahren der Verselbstständigung anzupassen sind, wird sich die Kommission erst zu einem späteren Zeitpunkt äussern.

Gerade mit Blick auf eine längerfristige Klärung der Rollen und Erwartungen an die Service public-Unternehmen hat sich die Kommission über den Stand der Arbeiten bei der Reform im regionalen Personenverkehr orientieren lassen. Die Kommission wird die Fragen nach Gewinnmöglichkeiten und Reservebildungen für Transportunternehmen, von Zuständigkeiten von Revisionsstellen und Prüfungen des BAV in der zweiten Hälfte 2018 vertiefen.

Ebenfalls durch das Bundesamt für Verkehr hat sich die Kommission über die Lehren informieren lassen, welche aus der Vergabe der Fernverkehrskonzession gezogen wurden. Sie hat den Wunsch geäussert, dass die Spielregeln und allenfalls die gesetzlichen Bestimmungen für künftige Verfahren zu klären und präzisieren sind.

Die Beratung der Differenzen betreffend der Organisation der Bahninfrastruktur (16.075) hat die Kommission auf die August-Sitzung verschoben.