Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates spricht sich 14 zu 11 Stimmen gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz aus, das der Bundesrat der Bundesversammlung in Erfüllung von entsprechenden Motionen des National- und Ständerats vorgelegt hat (20.076). 

Die Räte verabschiedeten in der Sommersession 2020 zwei gleichlautende Motionen ihrer Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (20.3451 und 20.3460). Diese beauftragten den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage, welche vorzusehen hatte, dass Betriebe lediglich 40 Prozent der eigentlich geschuldeten Miete entrichten müssen, sofern sie im Frühjahr 2020 aufgrund von Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus schliessen mussten. Der Vorentwurf der Vorlage wurde in der Vernehmlassung sehr kontrovers aufgenommen, weshalb der Bundesrat bei der Verabschiedung der Botschaft am 18. September 2020 darauf verzichtete, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen.

Die Kommission führte an ihrer Sitzung zunächst Anhörungen durch und lud dazu Vertreterinnen und Vertreter der verschieden betroffenen Kreise ein. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Vorlage bei der Mieterschaft Zustimmung findet, während sie bei der Vermieterschaft auf grosse Ablehnung stösst.

Auch in der Kommission überwogen nach der kontroversen Eintretensdebatte schliesslich die negativen Stimmen. Die Kommission empfindet es insbesondere als stossend, dass mit dem Gesetz rückwirkend in bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden sollte. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass sich damit ein unverhältnismässiger, verfassungswidriger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte verbinden würde. Sie stört sich auch daran, dass mit dem Gesetz nur jenen Gewerbetreibenden geholfen werden soll, die eine Miete ausrichten müssen. Dies verzerre den freien Wettbewerb, da es Gewerbetreibende in selbstgenutzten Liegenschaften schlechter stelle. Insgesamt zweifelt die Kommission auch am möglichen Nutzen der Vorlage. Diese bewirke lediglich eine grosse Rechtsunsicherheit, leiste aber keinen substanziellen Beitrag zur Abwendung von Konkursen.

Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage einen wichtigen konjunkturellen Beitrag zur Abwendung einer drohenden Konkurswellle bei Betrieben der Gastronomie und des Detailhandels leistet. Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Ansprüche der Vermieterschaft erscheinen ihr vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe als angemessen.

Sie ist der Ansicht, dass das Parlament in der Pflicht steht, der Bevölkerung die versprochene Lösung auch vorzulegen. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat, auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat wird das Gesetz anlässlich der Sondersession am 29. Oktober 2020 beraten. Der Ständerat wird sich in der Wintersession mit der Vorlage befassen.

Geldwäschereigesetz: Ablehnung in der Gesamtabstimmung

Der Nationalrat hatte in der Frühjahrssession 2020 beschlossen, nicht auf die Vorlage des Bundesrates zum Geldwäschereigesetz einzutreten (19.044). Damals wurde vor allem kritisiert, dass auch verschiedene Beratungsdienstleistende (z. B. Anwältinnen und Anwälte) unter dieses Gesetz fallen sollen. Der Ständerat trug dieser Kritik Rechnung und strich die entsprechenden Bestimmungen in der Herbstsession 2020.

Die Kommission ist an ihrer Sitzung mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zunächst auf die Vorlage eingetreten. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sie – wie der Ständerat – beschlossen, die Bestimmungen zu den Beratungsdienstleistenden aus dem Entwurf zu streichen. Die Kommission ist der Ansicht, dass mit der Anwendung des Geldwäschereigesetzes auf diesen Berufszweig das anwaltliche Berufsgeheimnis ernsthaft infrage gestellt würde. Die Minderheit ist mit dieser Einschätzung nicht einverstanden und befürwortet diese Bestimmungen, unter anderem auch, weil damit den Empfehlungen der «Groupe d'action financière» (Gafi) Rechnung getragen würde. Die Kommission hat sich ferner mit 17 zu 8 Stimmen für eine restriktivere Auslegung des Begriffs des begründeten Verdachts und mit 13 zu 12 Stimmen gegen eine Senkung des Bargeldgrenzwerts für Händlerinnen und Händler von Edelmetallen und Edelsteinen auf 15 000 Franken ausgesprochen. Nach der Detailberatung hat die Kommission den Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. In den Augen der Kommission haben verschiedene Änderungen den Gesetzesentwurf derart verwässert, dass er der verstärkten Beobachtung der Schweiz durch die Gafi kein Ende setzen würde. Die Minderheit erachtet es für notwendig, dass die Schweiz ihr Geldwäschegesetz modernisiert. Die Ablehnung in der Gesamtabstimmung kommt einem Antrag auf Nichteintreten gleich. Die Kommission hat entschieden, dem Rat die Anträge aus der Detailberatung als Eventualanträge zu unterbreiten für den Fall, dass er ein Eintreten beschliessen würde.

Die Kommission tagte am 8./9. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP, GE) in Bern.