Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will die Vertretung der Geschlechter in Bundesrat und Parlament nicht rechtlich regeln. So soll in der Verfassung nicht verankert werden, dass die Geschlechter angemessen im Bundesrat vertreten sein sollen. Ebenso soll den Parteien nicht vorgeschrieben werden, dass auf ihren Listen für die Nationalratswahlen beide Geschlechter mit mindestens einem Drittel vertreten sein müssen.

​Die Kommission spricht sich mit 16 zu 9 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche Artikel 175 der Bundesverfassung so ergänzen will, dass im Bundesrat neben den Landesgegenden und Sprachregionen auch die Geschlechter angemessen vertreten sind (17.411 Pa.Iv. Graf Maya. Angemessene Vertretung der Geschlechter im Bundesrat). Die Kommission spricht sich damit in keiner Weise gegen eine bessere Vertretung der Frauen in der Landesregierung aus. Es handelt sich dabei allerdings um eine gesellschaftspolitische Forderung, welche nicht in die Verfassung gehört. Dies im Gegensatz zu den für den Zusammenhalt des Bundesstaates zentralen staatspolitischen Kriterien der Landesgegenden und Sprachregionen. Um das Ziel einer besseren Vertretung der Frauen zu erreichen, sollen die Parteien entsprechende Kandidaturen aufbauen und wirksam unterstützen. Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die ausgewogene Vertretung der Geschlechter die gleiche Bedeutung habe wie die Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen und als Prinzip verankert werden sollte.

Mit 18 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung lehnt die Kommission eine weitere parlamentarische Initiative ab, welche im Bundesgesetz über die politischen Rechte verankern will, dass auf den Listen für die Nationalratswahlen beide Geschlechter mit mindestens je einem Drittel pro Partei vertreten sind (17.430 Pa.Iv. Arslan. Ausgeglichenere Vertretung der Geschlechter im Parlament). Nach Ansicht der Kommission sollen die Parteien freie Hand zur Gestaltung ihrer Liste haben, um je nach den Bedürfnissen ihrer Partei und je nach Ausgangslage in ihrem Kanton die optimale Lösung wählen zu können. Manchmal ist ein guter Listenplatz für Frauen zielführender als eine möglichst grosse Anzahl Vertreterinnen auf der Liste. Eine starre rechtliche Vorschrift könnte sogar kontraproduktiv sein. Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Erfahrungen gezeigt hätten, dass nicht alle Parteien freiwillig beide Geschlechter auf ihren Listen in genügender Weise berücksichtigen.

Politische Organisationen sollen keine Unterstützung für Jugendarbeit erhalten

Obwohl sich die Schwesterkommission des Ständerates vor Jahresfrist deutlich dafür ausgesprochen hatte, dass politische Organisationen für die Finanzierung ihrer Tätigkeiten im Bereich ausserschulischer Jugendarbeit nach wie vor Finanzhilfen erhalten sollen, hält die Nationalratskommission mit 13 zu 12 Stimmen an ihrem ursprünglichen Entscheid fest, eine parlamentarische Initiative zur Abschaffung dieser Finanzhilfen zu unterstützten (15.483 Pa.Iv. Rutz Gregor. Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen). Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass nur Organisationen für die ausserschulische Jugendarbeit unterstützt werden, welche keine politischen Zielsetzungen verfolgen. Die Schweiz kennt keine Parteienfinanzierung; diese soll auch nicht durch die Hintertür der Jugendförderung erfolgen. Die Minderheit der Kommission verweist auf die Bedeutung dieser Finanzhilfen für die Jungparteien, welche wertvolle Arbeit im Bereiche der politischen Bildung leisten.

Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsverfahren

Die Kommission erachtet es im Hinblick auf eine qualitativ befriedigende Rechtsetzung angezeigt, bereits in einer frühen Phase des Prozesses auch qualitative Folgen von geplanten Regulierungen zu prüfen. Damit den Vernehmlassungsteilnehmern neutrale Informationen zur Verfügung gestellt werden können, soll diese Prüfung von einer verwaltungsexternen Stelle vorgenommen werden. Die Kommission stimmt deshalb einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mit 13 zu 10 Stimmen zu (16.500 Pa.Iv. Knecht. Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsbericht). Die Minderheit der Kommission hält dagegen fest, dass das Vernehmlassungsverfahren ja gerade dazu da sei, die nötige Expertise einzuholen, welche Auskunft über die Folgen der geplanten Regulierung geben soll. Durch die Schaffung eines neuen Prüfungsgremiums würden die Prozesse verlängert und verbürokratisiert sowie das Parlament konkurrenziert.