Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats konnte die Detailberatung der Steuervorlage 17 rechtzeitig abschliessen. Einzig beim Kapitaleinlageprinzip beantragt die Kommissionsmehrheit eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Ständerats. Sie hat das Gesetz in der Gesamtabstimmung äusserst knapp mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.


Bereits am 13. August hat die WAK-N einen Grossteil der Steuervorlage 17 (18.031)beraten. Nun konnte sie die verbleibenden Anträge bereinigen:

Ein Antrag wollte ausländische Einkünfte aus Patenten aus der Patentbox ausschliessen (Art. 24a StHG). Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 15 zu 3 bei 3 Enthaltungen ab, mit der Begründung, dass dieses Instrument merklich an Wirkung verlieren würde. Der Abzug für Forschung und Entwicklung wurde gar komplett in Frage gestellt. Doch mit 18 zu 6 Stimmen stellte sich die Kommission klar hinter dieses Element. Ein Antrag, der nur Forschung aber keine Entwicklung gelten lassen wollte, wurde mit 23 zu 1 Stimmen deutlich abgelehnt.

Der umstrittene Abzug für Eigenfinanzierung (Art. 25abis StHG) sollte gemäss einem Antrag für alle Kantone zugelassen werden. Da die USR III insbesondere wegen diesem Abzug angegriffen wurde, wollte die Kommission nicht erneut eine Angriffsfläche schaffen und blieb mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung bei der Beschränkung des Instruments auf den Kanton Zürich. Ein weiterer Antrag wollte den Abzug allen Kantonen ermöglichen, die eine Mindestbesteuerung von 11,9% garantieren (unabhängig davon ob der Steuertarif proportional oder progressiv ausgestaltet ist). Auch dieser wurde mit 13 zu 9 bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die gewichtigsten Anträge zum Kapitaleinlageprinzip wurden klar mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt, da weitere Einschränkungen praktisch nur negative Folgen hätten. Dies gilt für zwei Anträge, die einerseits die Rückzahlungsregel auf 70/ 30 statt 50/50 festlegen wollten, und andererseits die Rückzahlungsregel auf Grund-und Stammkapital ausweiten wollten. Ebenfalls abgelehnt wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Antrag, der die Rückzahlungsregel auch auf im Ausland an Börsen kotierte Unternehmen anwenden wollte. Angenommen mit 18 zu 6 bei 1 Enthaltung wurde hingegen ein Antrag, der Kapitaleinlagereserven von zugezogenen Unternehmen, die nach dem Abstimmungstermin zur USR II entstanden sind, von der Rückzahlungsregel befreit. Des Weiteren beantragt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, die Ausnahme für Zuzüger auch auf die Teilliquidationsregel und mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung auch für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse und Umstrukturierungen anzuwenden.

Verschiedene Anträge versuchten eine finanzielle Kompensation der Steuervorlage 17, durch Änderungen des Asylgesetzes, des Ausländergesetzes, der Streichung der Kohäsionsmilliarde oder der Senkung der Beiträge an die Entwicklungshilfe zu erreichen. Alle Anträge wurden klar abgelehnt. Dasselbe gilt für mehrere Anträge, die den Finanzausgleich stärker als vom Bundesrat geplant umbauen wollten. Die Kommission ist der Meinung, dass die Steuervorlage 17 nicht die richtige Reform für diese Vorhaben ist.

Der Nationalrat wird sich am 12. September 2018 über die Steuervorlage 17 beugen. Die Fahne wird sobald als möglich publiziert. Die Differenzbereinigung wird noch in der Herbstsession 2018 abgeschlossen.

Die Kommission hat am 3. September 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.