Mit der geplanten Änderung des Arbeitsgesetzes sollen bestimmte Mitarbeitende von Start-ups von dessen Geltungsbereich ausgenommen werden. Damit will die Kommission Jungunternehmen grössere Flexibilität verschaffen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist der Ansicht, das geltende Arbeitsgesetz biete insbesondere neu gegründeten Firmen keine ausreichende Flexibilität. In Jungunternehmen gelten häufig keine geregelten Arbeitszeiten und es braucht gerade in der Anfangsphase ein grosses Engagement der Beteiligten. Zwar sieht das Arbeitsrecht Möglichkeiten vor, um auf die Zeiterfassung zu verzichten und die eigene Arbeitszeit somit flexibler zu gestalten. Diese sind aber an Bedingungen wie eine bestimmte Lohnuntergrenze oder das Vorhandensein eines Gesamtarbeitsvertrags geknüpft. In den Augen der Kommission sind diese Bedingungen für Start-ups zu rigide. Ausserdem würden die Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten ohnehin weiterhin gelten.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission in Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Marcel Dobler, «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein» (16.442), vor, Mitarbeitende von neu gegründeten Unternehmen in den ersten fünf Jahren seit Firmengründung vom Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen, sofern sie mittels Mitarbeiterbeteiligungen finanziell am Unternehmen beteiligt sind. Dabei sollen jedoch die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz auch für diejenigen Personengruppen, die dem Arbeitsgesetz neu nicht mehr unterstellt sein sollen, anwendbar bleiben. An ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2022 hat die Kommission den Vorentwurf mit 17 zu 8 Stimmen verabschiedet.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage insgesamt ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Sie erachtet einerseits eine Gesetzesänderung gegen den Willen der Sozialpartner als nicht zielführend und sieht andererseits im Vorhaben der Kommission einen Totalangriff auf die Arbeitsschutzgesetzgebung. Eine zweite Minderheit ist zwar mit der Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich einverstanden, umschreibt aber die vom Arbeitsgesetz auszunehmende Arbeitnehmergruppe anhand anderer Kriterien. Eine dritte Minderheit schliesslich wehrt sich dagegen, dass die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz für die neu auszunehmende Arbeitnehmerkategorie weiterhin gelten sollen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak/berichte-vernehmlassungen-wak

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl.

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis zum 3. März 2023 an folgende Email-Adresse zu senden: info.ab@seco.admin.ch