Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) beantragt Ihrem Rat mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes (17.047 s) anzunehmen. Allerdings hat sie gegenüber der bundesrätlichen Vorlage einige Änderungen vorgenommen. Unter anderem sollen neu Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten verpflichtet werden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Eine Minderheit folgt dem Bundesrat und möchte die Grenze bei minimal 50 Angestellten setzen.

​Nachdem die Kommission in der vergangenen Sitzung mit 7 zu 6 Stimmen auf die Vorlage eingetreten war (siehe Medienmitteilung vom 19. Januar 2018), hatte sie an der heutigen Sitzung über rund zwei Dutzend Anträge zur Änderung der Vorlage zu befinden. Unter anderem hat sie folgende Änderungen zuhanden des Rats beschlossen: Mit 8 zu 5 Stimmen hat sie in Abweichung zum bundesrätlichen Vorschlag beschlossen, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten dazu zu verpflichten, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen (Art. 13a, Abs. 1). Damit würden 0.85% der Unternehmen und 45% aller Arbeitnehmenden erfasst. Eine Minderheit folgt dem Bundesrat und möchte die Grenze bei minimal 50 Angestellten setzen, womit 2% der Unternehmen und 54% der Arbeitnehmenden betroffen wären.

Die Mehrheit hat weiter beschlossen (7 zu 6 Stimmen), die Unternehmen von einer (weiteren) Analysepflicht zu befreien, sobald die durchgeführte Lohngleichheitsanalyse gezeigt hat, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Eine Minderheit möchte am Vorschlag des Bundesrates festhalten und die betroffenen Unternehmen dazu verpflichten, alle vier Jahre eine entsprechende Analyse durchzuführen. In diesem Zusammenhang beantragt die Mehrheit ihrem Rat zudem, eine Sunset-Klausel einzufügen und die Gültigkeitsdauer der Bestimmungen über die Lohngleichheitsanalyse auf 12 Jahre zu befristen.

Die Kommission begrüsst zudem ausdrücklich, dass die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse auch für die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber explizit festgehalten wird. In der Vorlage jedoch nicht vorgesehen ist, dass der öffentliche Sektor – im Gegensatz zu den privaten Unternehmen – die Lohngleichheitsanalyse auch überprüfen muss. Die Kommission möchte dies einstimmig neu in die Vorlage integrieren.

Unterstützung von drei internationalen Sportanlässen in der Schweiz

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, ihrem Rat die Vorlage 17.054 n Beiträge an internationale Sportanlässe 2020/2021 und Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Finanzhilfen (NASAK 4) zur Annahme zu empfehlen. Mit zwei Bundesbeschlüssen sollen die Olympischen Jugendspiele Lausanne 2020 (8 Millionen), die Eishockey-WM 2020 in Lausanne und Zürich (0.5 Millionen) sowie die Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021 (11 Millionen) finanziell unterstützt sowie ein Kredit in der Höhe von 6 Millionen für den Bau des Centre Sportif de Malley in Lausanne gewährt werden. Die Kommission ist von der grossen sport- respektive bildungs- und kulturpolitischen Bedeutung der drei Anlässe überzeugt. Die Kommission folgt dabei mit einem Beschluss von 12 zu 1 dem Nationalrat und möchte gegenüber der bundesrätlichen Vorlage den Beitrag für die Winteruniversiade um 3 Millionen auf 14 Millionen aufstocken. Damit würden sich die Gesamtausgaben für die drei Anlässe auf 22.5 Millionen belaufen.

Aufhebung des Moratoriums für neue «Jugend und Sport»-Sportarten

Im Rahmen der Überprüfung der Aufgaben des Bundes wurde 2009 ein Moratorium für die Aufnahme neuer Sportarten in das Ausbildungsprogramm «Jugend und Sport» beschlossen. Die Kommission spricht sich dafür aus, dieses Moratorium aufzuheben, und beantragt ihrem Rat dementsprechend, die Motion 17.3605 n («Aufhebung des Moratoriums für neue «Jugend und Sport»-Sportarten») in der von ihr abgeänderten Fassung anzunehmen. Der abgeänderten Fassung zufolge muss die Aufnahme neuer Sportarten haushaltsneutral erfolgen.

17.3083 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Digitalisierung. Eine elektronische Identität für den landesweiten Bürokratieabbau

Die Kommission spricht sich mit 6 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen für diese Motion aus, die eine rasche Einführung der elektronischen Identität bezweckt. Die WBK-S ist wie der Nationalrat überzeugt, dass das E-ID-Gesetz, das sich derzeit in Ausarbeitung befindet, das Motionsanliegen erfüllt. Das neue Gesetz kann bringt nur dann den grösstmöglichen Nutzen, wenn der Bund günstige Rahmenbedingungen für eine verbesserte Interoperabilität und eine vielseitige Einsetzbarkeit der Systeme schafft. In den Augen der Kommissionsminderheit wird angesichts des gegenwärtigen Stands der Vorlage nur ein administrativer Mehraufwand geschaffen, ohne diese jedoch zu stärken.

16.3297 n Mo. Nationalrat (Derder). Führung der Strategie Digitale Schweiz verstärken

Die Motion verlangt eine klar definierte politische Steuerung der Strategie «Digitale Schweiz». Die Kommission ist zufrieden mit den Arbeiten des Bundesrates und teilt dessen Ansicht, dass die mit der Informationsgesellschaft einhergehenden Herausforderungen zu komplex und bereichsübergreifend sind, als dass eine Instanz allein zu deren Steuerung in der Lage wäre. Aus diesem Grund beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen und 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

Die Kommission hat am 13. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser
(RL, ZH) und von Ständerat Hannes Germann (V, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.