Parlament in Krisensituation

Commembras e commembers da la subcumissiun dal Cussegl naziunal

Activitad

  1. Die Subkommission analysiert aufgrund der gemachten Erfahrungen mit der aktuellen Pandemie die Wirksamkeit des geltenden rechtlichen Instrumentariums bezüglich der Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen und bezüglich der Mitwirkung des Parlamentes beim Erlass von Recht in Krisensituationen.
  2. Die Subkommission erarbeitet aufgrund dieser Analyse die notwendigen rechtlichen Änderungen zur Umsetzung der von den Staatspolitischen Kommissionen beider Räte angenommenen Initiativen «20.437 n Pa.Iv. Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern» und «20.438 n Pa.Iv. SPK-NR. Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle bundesrätlichen Notrechts in Krisen».