Die drei Modelle
Das vom Bundesrat vorgeschlagene und von den Kantonen favorisierte Teilsplitting, bei dem die Einkommen der Ehepartner zusammengezählt und für die Berechnung des Steuersatzes durch 1,9 geteilt werden, wird von den Kantonen bevorzugt und in der WAK von FDP und SVP unterstützt. Es ist mit einer deutlichen Erhöhung der Kinderabzüge verbunden.
Die CVP setzt sich für das Familiensplitting ein, das unter anderem von den Arbeitgebern unterstützt wird. Hier werden nur Ehe- und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern zum Satz des halben Gesamteinkommens gemeinsam besteuert, während sonst die Individualbesteuerung gilt.
Von der Linken empfohlen wird eine individuelle Besteuerung aller erwachsenen Personen. Die SP fordert überdies den Übergang zu Kinderabzügen vom steuerbaren Betrag. Wenn dieser Abzug die geschuldete Steuer übersteigt, würde der entsprechende Betrag ausbezahlt.
Im Juli die Feinarbeit
Welches Modell die Nase vorne hat, konnte Strahm am Freitag im Bundeshaus vor den Medien nicht sagen. Bis zum Grundsatzentscheid vom 14. Juni werde es am Rande der Session im Bundeshaus noch intensive Gespräche geben.
Am 2./3. Juli will die WAK die Feinarbeit vornehmen. Zur Debatte steht dann auch der für alle Modelle mögliche Systemwechsel bei den Abzügen. Denkbar ist beispielsweise, dass sich die SP nach einem Scheitern der Individualbesteuerung einem modifizierten Familiensplitting anschliesst.
Der Nationalrat befasst sich in der Herbstsession mit der Steuerreform. Im selben Paket mit der Familienbesteuerung werden ihm auch (von der WAK nachgeschobene) Entlastungen bei den Unternehmenssteuern und die Überführung des Börsenstempel-Abbaus ins ordentliche Recht vorgelegt. Eine eigene Vorlage ist die Reform der Wohneigentumsbesteuerung.
sda/ats 01.06.2001