Die WAK verabschiedete am Dienstag das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Sie schloss sich weitgehend dem Nationalrat an, wie Präsident Eugen David (CVP/SG) am Dienstag vor den Medien im Bundeshaus erklärte.
Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, riskiert im Wiederholungsfall eine Busse von bis zu einer Million Franken und eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Gemäss WAK des Ständerates sollen rechtskräftig wegen Schwarzarbeit Verurteilte nur drei und nicht fünf Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Staatlich unterstützten Betrieben, die Schwarzarbeiter beschäftigen, sollen laut David die Subventionen gekürzt werden. Die Arbeitnehmerverbände sollen ein Klagerecht für ausgeschaffte ausländische Schwarzarbeiter erhalten, damit die fehlbaren Arbeitgeber nicht profitieren können.
Die WAK des Ständerates will administrative Erleichterungen für Kleinjobs. Bis zu einer Gesamtsumme von 38 000 Franken und einer Einzellohnsumme von 18 900 Franken soll über die Sozialversicherungen und die Verrechnungssteuer einfacher abgerechnet werden können.
Das Gesetz zielt darauf ab, dass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt. Die Schattenwirtschaft schmuggelt, wie Kommissionssprecher Hans-Rudolf Gysin (FDP/BL) im Nationalrat dargelegt hatte, jährlich 40 Milliarden Franken am Fiskus und den Sozialversicherungen vorbei.