Ja, seit 1931 dauert eine Legislaturperiode 4 Jahre. Die ersten 28 Legislaturen des Nationalrates hatten jedoch nur eine Länge von je 3 Jahren. Dies wurde in der Bundesverfassung vom 12. September 1848 so festgelegt. Artikel 65 besagte: «Der Nationalrat wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und es findet jeweilen Gesamterneuerung statt.» Eine Ausnahme bildete die 24. Legislatur – sie dauerte nur 2 Jahre (1917 – 1919). Der Grund dafür war die Umstellung vom Majorz- auf das Proporzsystem 1919 für den Nationalrat.
Ab der 29. Legislatur (1931; Bundesblatt) wurde auf eine Legislaturdauer von 4 Jahren umgestiegen. Der aktuelle Wortlaut in der Bundesverfassung (Artikel 149 BV) lautet: «Die Abgeordneten werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt.» Aus diesem Grunde finden bereits 2015 die 50. Wahlen des Nationalrates statt.