Der moderne Schweizer Bundesstaat, anno 1848 gegründet, wird im Jahr 2015 167 Jahre alt – trotzdem finden bereits die Wahlen der 50. Legislatur statt. Wie ist dies möglich? Dauert eine Legislatur nicht immer 4 Jahre?
Ja, seit 1931 dauert eine Legislaturperiode 4 Jahre. Die ersten 28 Legislaturen des Nationalrates hatten jedoch nur eine Länge von je 3 Jahren. Dies wurde in der Bundesverfassung vom 12. September 1848 so festgelegt. Artikel 65 besagte: «Der Nationalrat wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und es findet jeweilen Gesamterneuerung statt.» Eine Ausnahme bildete die 24. Legislatur – sie dauerte nur 2 Jahre (1917 – 1919). Der Grund dafür war die Umstellung vom Majorz- auf das Proporzsystem 1919 für den Nationalrat.
Ab der 29. Legislatur (1931; Bundesblatt) wurde auf eine Legislaturdauer von 4 Jahren umgestiegen. Der aktuelle Wortlaut in der Bundesverfassung (Artikel 149 BV) lautet: «Die Abgeordneten werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt.» Aus diesem Grunde finden bereits 2015 die 50. Wahlen des Nationalrates statt.
Keine Legislaturperioden im Ständerat
Der Ständerat wird gemäss dem kantonalen Recht gewählt und kennt keine Legislaturperioden. Ursprünglich wurden die Ständeräte in den sechs Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri von der Landsgemeinde gewählt. Heute wird einzig noch der Vertreter des Kantons Appenzell Innerrhoden durch die Landsgemeinde gewählt.
In den übrigen 19 Kantonen waren zunächst die Kantonsparlamente für die Wahl der Ständeratsmitglieder zuständig. Zürich und Thurgau stellten 1869 als erste auf Ständeratswahlen durch das Volk um. 1923 hielten nur noch die vier Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und St. Gallen am alten System fest. Als letzter Kanton wechselte Bern 1977 sein Wahlsystem.