​Rechtsgrundlagen

Die Schweizer Parlamentarierdelegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments (VPiB) vom 28. September 2012 (SR 171.117). 

Reglement der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (ERD) vom 9. Oktober 2017 (PDF)

 

Arbeitsweise der Delegation

Die Delegationsmitglieder wenden 35 bis 40 Arbeitstage pro Jahr für die Delegation auf. Sie treten jährlich zu vier fünftägigen Teilsessionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Strassburg zusammen. Ein bis zwei Wochen vor jeder dieser Sessionen findet eine eintägige Vorbereitungssitzung der Schweizer Delegation in Bern statt.

Jedes Delegationsmitglied ist zudem Mitglied von mindestens einer Kommission der Parlamentarischen Versammlung. Die Kommissionen tagen 12- bis 16-mal jährlich, während der Sessionen in Strassburg und sonst in der Regel in Paris.

 

Zusammensetzung der Delegation

Gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen (VPiB) (SR 171.117) setzt sich die ständige Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats aus vier Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates; als Ersatzmitglieder werden vier Mitgliedes des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt.