21.470 Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden
Eröffnet am: 30.04.2025
Frist zur Einreichung der Stellungnahmen: 20.08.2025
VERNEHMLASSUNGSUNTERLAGEN
Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Liste der Vernehmlassungsadressaten
Brief an Kantonsregierungen
Brief an Organisationen
Synoptische Darstellung