10.431 Pa. Iv. Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen

 

Eröffnet am: 3. Juli 2014
Frist zur Einreichung der Stellungnahmen: 31. Oktober 2014

 

Der Vorentwurf der SGK-N zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) geht davon aus, dass Personen, die so viel Alkohol konsumieren, dass sie deswegen eine medizinische Behandlung benötigen, diese grundsätzlich selber verschuldet haben. Deshalb sollen sie – und nicht die Versichertengemeinschaft – ihre Behandlungskosten auch selber bezahlen. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Eigenverantwortung der versicherten Personen stärken. Weiter sieht der Vorentwurf die rechtliche Unterscheidung zwischen Verschulden und Krankheit (Alkoholabhängigkeit) vor.

 

Vernehmlassungsunterlagen

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 27. Juni 2014 (PDF)Formatwechsel

Vorentwurf (PDF)Formatwechsel

Vernehmlassungsadressaten (PDF)Formatwechsel

Begleitschreiben Kantone (PDF)Formatwechsel

Begleitschreiben Parteien u.a. (PDF)Formatwechsel

 

Vernehmlassungsergebnisse

Ergebnisbericht vom 17. April 2015 (PDF)Formatwechsel

Stellungnahmen der Kantone (PDF)Formatwechsel

Stellungnahmen Teil 1 (PDF)Formatwechsel

Stellungnahmen Teil 2 (PDF)Formatwechsel

Stellungnahmen Teil 3 (PDF)Formatwechsel