Der Nationalrat in Kürze
(sda) BUNDESFINANZEN: Die Räte sind sich auch nach je drei Debatten nicht einig geworden darüber, bei welchen Budgetposten im kommenden Jahr wie viel gespart werden soll. Der Voranschlag 2018 muss deshalb in die Einigungskonferenz. Am Donnerstag wird entschieden. Nach dem Ständerat hielt am Mittwoch auch der Nationalrat an den meisten seiner letzten Beschlüsse fest. Es verbleiben neun Differenzen - darunter die Frage, was mit den nach dem Nein zur Rentenreform frei gewordenen Geldern in Höhe von 442 Millionen Franken passieren soll. Zwei Meinungsverschiedenheiten räumte die grosse Kammer aus. Im dritten Anlauf beschloss sie, auf eine Kürzung der sogenannten Bundesmillion um 300'000 Franken zu verzichten. Zudem wurde eine vom Ständerat vorgenommene Aufstockung beim Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) um 0,564 Millionen Franken bewilligt.
STROMNETZE: Die Wasserkraft wird zusätzlich unterstützt, aber befristet. National- und Ständerat haben einem entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt. Damit ist die Stromnetzvorlage unter Dach und Fach. Im Nationalrat hatte dieser wegen der vom Ständerat eingebauten Wasserkraft-Klausel der Absturz gedroht. Die Einigungskonferenz ebnete aber den Weg für die Rettung, indem sie eine Befristung einbaute. Die SVP und die FDP stimmten in der Folge nicht mehr geschlossen dagegen. Die übrigen Fraktionen waren von der Klausel zwar nicht begeistert. Sie argumentierten aber, die Vorlage zum Um- und Ausbau der Stromnetze sei zu wichtig, um sie wegen des Zusatzes scheitern zu lassen. Die Klausel besagt, das Stromunternehmen Preisvorteile aus günstig zugekauftem Strom bis Ende 2022 nicht an die gebundenen Endkunden weitergeben müssen, wenn sie erneuerbaren Strom aus inländischen Anlagen liefern.
ARMEE: Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht alle Diensttage geleistet hat, soll künftig zahlen müssen. Der Nationalrat ist einverstanden mit dieser und weiteren Änderungen des Gesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe. Die grosse Kammer folgte in allen Punkten ihrer Sicherheitspolitischen Kommission. In der Gesamtabstimmung stimmte sie den neuen Wehrpflichtersatz-Regeln mit 167 zu 0 Stimmen bei 17 Enthaltungen zu. Anträge für weitergehende oder geringfügigere Änderungen scheiterten. So sprach sich der Nationalrat etwa dagegen aus, dass die Behörden den Pass einziehen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Abgabe nicht bezahlt hat. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Ziel ist, dass die Änderungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
BUNDESBAUTEN: Der Nationalrat ist nicht einverstanden damit, in der Immobilienbotschaft 2017 eine Ergänzung aufzunehmen, die auf einen Streit im Kanton Schwyz um den Bau eines Bundesasylzentrums zurückgeht. Die Klausel war von Ständerat Peter Föhn (SVP/SZ) eingebracht worden und schreibt vor, dass Verpflichtungskredite nur eingesetzt werden dürfen, wenn der vorgesehene Standort von Standortgemeinde und -kanton akzeptiert wird. Bei National- und Bundesrat kam dieser Einschub sehr schlecht an. Er sei in der Immobilienbotschaft nicht am richtigen Ort, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Ergänzung würde eine Art Veto-Recht für die Gemeinden und ein Präjudiz schaffen, warnte er. Massgebend für die Standortfestlegung von Bundesasylzentren sei das Asylgesetz. Auf dieses Gesetz beriefen sich im Nationalrat mit Ausnahme der SVP auch alle Fraktionen. Das Geschäft geht nun nochmals zurück in die kleine Kammer.
CYBER-ABWEHR: Der Bund soll eine militärische Cyberdefence-Organisation schaffen. Der Nationalrat hat eine Motion von Josef Dittli (FDP/UR) angenommen, die zuvor von seiner vorberatenden Kommission leicht abgeändert worden war. Dittli beantragt dem Bundesrat, bei der Schweizer Armee ein militärisch ausgerichtetes Kommando zur Abwehr von Cyber-Risiken mit Truppen in angemessener Stärke aufzubauen. Die Einheit soll aus 100 bis 150 IT-Spezialisten bestehen. Daneben sollen die Cyber-Truppen nach dem Milizsystem funktionieren und 400 bis 600 Personen umfassen. Anders als der Motionär sprach sich der Nationalrat aber dafür aus, keine Cyber-Rekrutenschule schaffen. Er kam damit dem Bundesrat entgegen. Nun muss der Ständerat entscheiden, ob er die Änderungen an der Motion gutheissen will.
SPORT: Die Schweiz ist 2020 und 2021 Gastland von drei internationalen Sportgrossanlässen: den Olympischen Jugendspielen, der Eishockey-WM und der Winteruniversiade. Der Nationalrat hat die Kredite dafür gutgeheissen. Einen davon möchte er aufstocken. Der Bundesbeitrag für die Winteruniversiade in der Zentralschweiz soll um 3 Millionen Franken auf insgesamt 14 Millionen Franken erhöht werden. Insgesamt betragen die Kredite damit 28,5 Millionen Franken. Als nächstes entscheidet der Ständerat.
KAMPFFLUGZEUGE: Die digitale Unabhängigkeit soll beim Kauf neuer Kampfflugzeuge ein Kriterium sein. Das verlangt der Nationalrat zum Schutz vor Cyber-Angriffen. Er hat eine Motion von Claude Béglé (CVP/VD) angenommen, mit 91 zu 76 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Kampfflugzeuge seien voller Bordcomputer, die anfällig für Manipulation seien, argumentierte Béglé. Zu den Kriterien bei der Typenwahl sollte neben Preis und Leistung deshalb auch die digitale Unabhängigkeit gehören. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass gewisse Komponenten mit einer versteckten Steuerung versehen seien, die vom Ausland aus aktiviert werden könnte. Bei Unstimmigkeiten mit dem Herstellerland könne das zu Problemen führen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.
INFRASTRUKTUR I: Der Nationalrat will prüfen lassen, wie und aufgrund welcher Kriterien die Betreiber von kritischen Infrastrukturen einer allgemeinen Meldepflicht bei potenziell schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen unterstellt werden könnten. Er hat den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu verfassen. Das stillschweigend angenommene Postulat von Edith Graf-Litscher (SP/TG) strebt an, dass Meldungen systematisch ausgewertet würden und gestützt darauf ein Frühwarn-, Beratungs- und Abwehrsystem aufgebaut werden könnte. Der Meldepflicht sollen alle Betreiber von kritischen Infrastrukturen wie Gesundheit, Wasserversorgung, Ernährung, Energie, Telekommunikation sowie Sicherheits- und Wehrtechnik unterstellt werden. Der Bundesrat nahm das Anliegen widerstandslos entgegen.
INFRASTRUKTUR II: Der Bundesrat muss die Möglichkeit und die Modalitäten eines öffentlich-privaten Infrastrukturfonds oder einer öffentlich-privaten Infrastrukturbank nicht prüfen. Der Nationalrat hat ein Postulat mit dem entsprechenden Auftrag mit 128 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist das Anliegen vom Tisch. Dieser Fonds oder diese Bank sollte eine private Finanzierung für nachhaltige Infrastrukturen und Technologien mobilisieren. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Auftrag einverstanden und stellte sich hinter das Anliegen. Thomas Aeschi (SVP/ZG) bekämpfte den Vorstoss erfolgreich. Es gebe bereits zwei Infrastrukturfonds - den Bahninfrastrukturfonds und den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Einen weiteren brauche es nicht, sagte er.
NEUE RICHTER: Das Bundespatentgericht kann die Amtsperiode 2018 bis 2023 mit voller Besetzung in Angriff nehmen. Die Vereinigte Bundesversammlung hat die letzten vakanten Richterstellen besetzt. Das Gericht mit Sitz in St. Gallen erhält damit drei neue nebenamtliche Richter mit technischer Ausbildung. Gewählt wurden Michael Kaufmann, Frank Schager und Diego Vergani. Alle drei sind Patentanwälte und ausgebildete Chemiker. In einem weiteren Wahlgeschäft wurde auch ein neues Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) bestimmt. Die Bundesversammlung wählte Bundesstrafrichter Stefan Heimgartner (CVP) für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2018 in die AB-BA. Nötig wurde die Wahl wegen des Rücktritts des Bundesstrafrichters Giorgio Bomio (SP).
STEUERABKOMMEN: Der Nationalrat hat das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Lettland gutgeheissen. Wie seine Wirtschaftskommission wollte er aber keinen Grundsatzentscheid zur Referendumsfähigkeit solcher Abkommen damit verbinden. Der Bundesrat hatte zunächst beantragt, dass künftige vergleichbare Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) künftig nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Ein einzelnes Steuerabkommen sei nicht der Ort für die Festlegung einer solchen Praxisänderung, befand die Kommission. Der Bundesrat zog seinen Antrag deshalb zurück. Das geänderte DBA mit Lettland hiess die grosse Kammer mit 120 zu 59 Stimmen gut. Einzig die SVP-Fraktion stimmte geschlossen dagegen.
TERROR: Der Bundesrat möchte terroristische Gefährder mit Hausarrest oder Rayonverboten in Schach halten. Das genügt dem Nationalrat nicht. Er hat zwei Motionen gutgeheissen, die noch schärfere Massnahmen verlangen. Eine davon verlangt, dass Risikopersonen mit einer Fussfessel oder per Handyortung permanent überwacht und geortet werden können. Die andere will dem Nachrichtendienst das Recht geben, Risikopersonen verbindlich vorzuladen und ihre Handys auszuwerten. Die beiden Vorstösse gehen nun an den Ständerat.
FINANZMARKTAUFSICHT: Der Nationalrat will eine klarere Trennung zwischen der Finanzmarktregulierung durch den Bundesrat und der operativen Aufsichtstätigkeit der Finanzmarktaufsicht (Finma). Er hat eine Motion von Martin Landolt (BDP/GL) mit 127 zu 52 Stimmen angenommen. Zehn Jahre nach Einführung der Finma sei ein guter Zeitpunkt, um Strukturen und Prozesse zu überprüfen und allenfalls zu verbessern, begründete Landolt seinen Vorstoss. Die Unabhängigkeit der Finma solle aber nicht geschwächt werden. Der Bundesrat schätze die Arbeit der Finma, hielt Finanzminister Ueli Maurer fest. Die Rollenteilung zwischen der Politik und der Finma neu zu überprüfen sei in Anbetracht der internationalen Entwicklung jedoch durchaus angezeigt. Die Motion geht nun an den Ständerat.
FINANZAUSGLEICH: Der Nationalrat möchte wissen, wie der Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen so verbessert werden kann, dass der Anreiz zu finanzieller Leistungsfähigkeit vergrössert wird. Er hat ein entsprechendes Postulat von Albert Vitali (FDP/LU) mit 126 zu 57 Stimmen überwiesen. Vitali fordert, dass der Bundesrat ein solches Anreizsystem prüft und dessen Auswirkungen im künftigen Wirksamkeitsbericht 2020-2023 aufzeigt. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Er werde dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs für die nächste Periode im Herbst 2018 Bericht erstatten.
RAUMPLANUNG: Gemeinden sollen Bienenhäuser, Kleintierställe, Unterstände und andere unbedeutende Bauten ausserhalb von Bauzonen nicht selber genehmigen dürfen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Standesinitiative aus St. Gallen mit diesem Anliegen abgelehnt. Nach Ansicht des Kantons ist der Abklärungsbedarf für Kleinbauten oder unbedeutende Bauten und Anlagen unverhältnismässig. In den Augen der Mehrheit des Nationalrats würde eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung aber zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung führen. Auch sei der Begriff "unbedeutende Bauten" unklar.
PENSION: Der Nationalrat rüttelt vorerst nicht an den Plänen des Bundesrats, künftig alle Mitarbeitenden des Bundes erst mit 65 Jahren in Pension zu schicken. Er hat eine Motion abgelehnt, die für Berufsmilitärs am geltenden Pensionsalter 60 festhalten wollte. Damit gefährde der Bundesrat das Vertrauen der Betroffenen, sagte SVP-Nationalrätin Yvette Estermann (LU), die den Vorstoss eingereicht hatte. Er riskiere damit die Sicherheit des Landes. Der Bundesrat werde die Frage des Pensionsalters analysieren, sagte Verteidigungsminister Guy Parmelin. Eine Arbeitsgruppe prüfe derzeit verschiedene Optionen. Bevor die Ergebnisse nicht vorlägen, wolle der Bundesrat keine Entscheide fällen.
STEUERN: Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat gegen einen Systemwechsel bei der Familienbesteuerung ausgesprochen. Die grosse Kammer hat eine Standesinitiative des Kantons Neuenburg abgelehnt. Die Initiative hatte verlangt, dass die Familienbesteuerung besser an die verschiedenen Familienmodelle angepasst werde. Insbesondere sollte die ungleiche Besteuerung von Alimenten für minderjährige und volljährige Kinder beseitigt werden. Zudem sollten die Abzugsregelungen für verheiratete, unverheiratete und geschiedene Paare zu harmonisiert werden. Bei einer Gesetzesänderung müssten auch bisherige Scheidungskonventionen und viele Unterhaltsverpflichtungen angepasst werden.
SCHLICHTUNG: Der Nationalrat hat wie zuvor der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Bern abgelehnt mit der Forderung, die Schlichtungsverhandlung in zivilrechtlichen Streitigkeiten auf weitere Verfahren anzuwenden. Unter anderem sollte die Streitwertgrenze erhöht werden. Die zuständigen Rechtskommissionen hatten sich nicht grundsätzlich gegen das Anliegen ausgesprochen. Sie waren aber dagegen, die Zivilprozessordnung vor der ohnehin geplanten umfassenden Überprüfung zu ändern. Der Bundesrat muss bis Ende 2018 entsprechende Vorschläge vorlegen.
STRAFPROZESSORDNUNG: Das Parlament bleibt bei seiner Haltung zur neuen Strafprozessordnung. Es will die beim Bundesrat bestellte Gesamtüberprüfung abwarten, bevor es Änderungen in Erwägung zieht. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge gegeben. Das Gesamtkonzept des Bundesrats befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.
STRAFRECHT: Das Parlament will keine Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Fussfessel. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge gegeben. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.
Der Ständerat in Kürze
(sda) SCHENGEN: Die Schweiz soll jährlich 20,6 Millionen Franken zum europäischen Fonds für die innere Sicherheit beitragen. Der Ständerat hat am Mittwoch als Erstrat einer Zusatzvereinbarung zugestimmt, mit 33 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die rechtlichen Grundlagen hatte das Parlament schon vor einem Jahr gutgeheissen. Es sprach sich für eine Beteiligung am Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds aus. Die Zusatzvereinbarung regelt nun die finanzielle Beteiligung. Der Finanzbedarf für die Jahre 2014 bis 2020 beträgt 2,76 Milliarden Euro. Der Beitrag der Schweiz beläuft sich auf rund 20,6 Millionen Franken pro Jahr. Mit den Mitteln aus dem Fonds werden Staaten unterstützt, die wegen ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen.
GEWALT: Hooligans können heute an der Ausreise gehindert werden, potenziell gewalttätige Teilnehmer politischer Veranstaltungen aber nicht. Der Ständerat hat eine Motion angenommen, die dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen will. Es gebe keinen Unterschied zwischen Hooligans und gewalttätigen Polit-Hooligans, sagte Motionär Beat Rieder (CVP/VS). Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass es um potenzielle Gewalttäter gehe, dass also noch keine Straftat verübt worden sei. Ihrer Ansicht nach wird dem Anliegen mit dem geplanten Gesetz gegen terroristische Gefährder Rechnung getragen.
KONKURS: Der Ständerat will das internationale Konkursrecht modernisieren. Er hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Mit dieser soll die Anerkennung ausländischer Verfahren vereinfacht werden. Künftig sollen auch Konkursdekrete anerkannt werden, die nicht am statutarischen, sondern am faktischen Sitz des Schuldners ergangen sind. Gestrichen wird die Bedingung, dass der Staat, in dem das Konkursverfahren eröffnet wurde, Gegenrecht gewährt. Zudem muss nicht mehr zwingend ein Hilfskonkursverfahren im Inland durchgeführt werden. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
KESB: National- und Ständerat sind sich weiterhin nicht einig, wie hoch die Schwelle für Meldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb sein soll. Nun muss sich die Einigungskonferenz mit der Frage befassen. Der Ständerat hat in der dritten Beratungsrunde stillschweigend beschlossen, an seiner Version festzuhalten. Er stellt sich gegen den Entscheid des Nationalrates, die Meldeschwelle zu erhöhen. Nach dem Willen des Ständerates soll die Kesb eingeschaltet werden, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint - nicht erst dann, wenn sie gefährdet ist. Im Unterschied zum Nationalrat will der Ständerat auch nicht im Gesetz verankern, dass konkrete Hinweise vorliegen müssen.
GERICHTE: Der Ständerat will den Zugang zu den Zivilgerichten erleichtern. Er hat eine Motion angenommen, die eine Senkung der Gerichtskostenvorschüsse verlangt. Der Vorstoss stammt von Claude Janiak (BL). Der SP-Ständerat hofft, dass der Zugang zu den Gerichten so nicht mehr nur Begüterten vorbehalten bleibt. Probleme gebe es vor allem dort, wo die Kosten nach dem Streitwert bemessen und vorgeschossen werden müssten, sagte Janiak. Seiner Meinung nach ist die verfassungsmässige Rechtsweggarantie nur bedingt garantiert, wenn Personen deswegen auf eine Klage verzichten müssen.
FLÜCHTLINGE: Der Bund soll die Flüchtlingsunterkunft in Mendrisio-Rancate im Kanton Tessin finanziell unterstützen. Der Ständerat hat eine Motion von Fabio Abate (FDP/TI) angenommen, im Einverständnis mit dem Bundesrat. Der Kanton Tessin betreibt in Mendrisio-Rancate eine temporäre Unterkunft für Personen, die ohne Einreisegenehmigung über die Grenze kamen und nach Italien zurückgeführt werden. Die meisten bleiben nur eine Nacht in der Unterkunft und werden am folgenden Tag den italienischen Behörden übergeben. Abate argumentierte, Der Betrieb der Unterkunft sei im Interesse aller Kantone und des Bundes. Die Motion geht nun an den Nationalrat.
LANDFRIEDENSBRUCH: Der Ständerat hat noch nicht entschieden, ob künftig bei Landfriedensbruch zwingend eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden soll. Er hat eine Motion von Beat Rieder (CVP/VS) mit diesem Anliegen zur Vorprüfung an seine Kommission überwiesen. Nach dem Willen Rieders soll das Strafgesetzbuch wie folgt geändert werden: Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bestraft.