Um Einlass ins Parlamentsgebäude zu erhalten, benötigen Medienschaffende grundsätzlich eine Akkreditierung oder einen Zutrittsausweis. Alle Informationen und Unterlagen finden Sie untenstehend. Das Merkblatt für Medienschaffende erläutert Ihnen die Spielregeln innerhalb des Parlamentsgebäudes.​

Tagesakkreditierung

Um eine Tagesakkreditierung zu erhalten, müssen Sie sich mindestens 3 Stunden im Voraus beim Ressort Information der Parlamentsdienste anmelden.

Anmeldeformular Tagesakkreditierung

Die Tagesakkreditierung für das Parlamentsgebäude ist nicht gültig im Medienzentrum.

Ohne rechtzeitige Voranmeldung kann die Bearbeitung des Akkreditierungsantrags längere Wartezeiten zur Folge haben. Medienschaffende, die einen temporären Zutritt benötigen, müssen sich mit einem amtlichen Ausweis und einem Presseausweis ausweisen können.

Wegfall der erleichterten Tagesakkreditierung (C1)

Am 1. August 2025 tritt die revidierte «Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden und die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum Bundeshaus (MAkkV)» in Kraft. Parallel dazu haben die Parlamentsdienste ihre Akkreditierungspraxis angepasst: Die «erleichterte Tagesakkreditierung» (Ausweis C1) wird nicht weitergeführt, jedoch wird es für Medienschaffende weiterhin möglich sein, unkompliziert eine Tagesakkreditierung für das Parlamentsgebäude zu beantragen.

Siehe auch unser Schreiben an die Medienschaffenden mit einer erleichterten Tagesakkreditierung C1 vom 20.6.2025. Link zum PDF

Permanente Akkreditierung (Dauerausweis C)

Das Ressort Information & Redaktion ​der Parlamentsdienste stellt keine permanenten Akkreditierungen aus. Für permanente Akkreditierungen ist die Bundeskanzlei zuständig.