(sda) Eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Namen compenswiss soll künftig die drei Ausgleichsfonds von Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) verwalten. Der Ständerat hat am Dienstag das neue Ausgleichsfondsgesetz einstimmig genehmigt.

Umstritten war vor allem die Frage der Revisionsstelle. Der Bundesrat schlug vor, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Revision durchführt. Damit würde compenswiss von der gleichen Revisionsstelle betreut wie die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS), sagte Bundesrat Alain Berset. Es gebe keinen Grund für einen Systemwechsel.

Im Ständerat wurde er unter anderem von der Linken unterstützt. Die EFK sei in der Lage, die komplexe Aufgabe wahrzunehmen, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Die Finanzdelegation sprach sich ebenfalls für die EFK aus. Diese sei als Revisionsstelle eingetragen und verfüge über die nötige Expertise, sagte ihr Sprecher Jean-René Fournier (CVP/VS). Die EFK sei der verlängerte Arm des Parlaments bei der Finanzaufsicht und ebenso unabhängig wie jede private Revisionsstelle.

Zweifel an Unabhängigkeit

Der Ständerat entschied sich jedoch mit 21 zu 20 für eine unabhängige Revisionsstelle. Die EFK leiste unbestritten gute Arbeit und habe eine grosse Nähe zum Geschäft, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Die nötige Unabhängigkeit fehle ihr aber.

Eine vom Verwaltungsrat bestimmte Revisionsstelle ist nach Ansicht der Mehrheit unabhängiger. Der Staat müsse sich auch zurückhalten, wenn es um Tätigkeiten gehe, die auf dem freien Markt angeboten würden, erklärte Bischof.

Kern des neuen Gesetzes ist die Schaffung einer Anstalt zur Verwaltung der drei Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Diese verlieren ihre Rechtspersönlichkeit - im Gegenzug erhält compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) Rechtspersönlichkeit. Damit können Wirtschaftspartner die Ausgleichsstelle eindeutig identifizieren, was in der heutigen Struktur nicht immer möglich ist.

Compenswiss muss sicherstellen, das jederzeit genügend flüssige Mittel vorhanden sind, damit die Institutionen ihre gesetzlichen Leistungen erfüllen können. Die Gelder muss compenswiss so anlegen, dass das Verhältnis zwischen Sicherheit und marktkonformem Ertrag das bestmögliche ist. Mit Ausnahme von Vermögensverwaltungsmandaten muss sie sich an das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen halten.

Schuldenabbau nach Plan

Das neue Gesetz regelt auch die Rückzahlung der Schulden des IV-Ausgleichsfonds bei der AHV ab 2018. Die Zusatzfinanzierung der IV und die Massnahmen zum Abbau derer Schulden laufen Ende 2017 aus. Die SP beantragte erfolglos, dass der Bund die Schuldzinsen auch nach diesem Zeitpunkt übernimmt.

Die IV hat bei der AHV noch ungefähr 12 Milliarden Franken Schulden, sagte Berset. Der Schuldenabbau gehe genau nach Plan. Es sei an der Zeit, dass die IV die Zinslast selber trage. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.