Das soll verhindern, dass Personen etwa wegen unterschiedlicher Schreibweisen oder Namensänderungen im Grundbuch nicht eindeutig identifiziert werden können. Wegen Sicherheitsbedenken hat der Nationalrat vom Bundesrat dazu neue Vorschläge verlangt.
Diese hat die kleine Kammer gleich selber ausgearbeitet. Sie hat am Mittwoch beschlossen, dass die Oberaufsichtsbehörde des Bundes eine zentrale Datenbank über die im Grundbuch geführten Personen betreiben soll. Diese verwendet zur Identifizierung die AHV-Nummer, aber nur intern. Für andere Zwecke wird den in der Datenbank verzeichneten Personen eine Grundbuchidentifikationsnummer zugeteilt.
"Diese lässt keine Rückschlüsse zu auf die AHV-Nummer", sagte Rechtskommissionspräsident Fabio Abate (FDP/TI). Die Hoheit über die Daten sowie die Führung des Grundbuchs blieben weiterhin Sache der Kantone, ergänzte Stefan Engler (CVP/GR).
Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, das sich der Bundesrat der ständerätlichen Lösung nicht verschliessen wolle. Diese bedeute zwar einen gewissen Mehraufwand im Vergleich zur Lösung des Bundesrats. Wenn das zu einem Kompromiss zwischen den Räten führe, sei das aber zu begrüssen.
Elektronischen Verbund stärken
Einig sind sich die Räte bei der Modernisierung des Zivilstandsregisters. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, dass elektronische Register "Infostar" stärker zu zentralisieren. Ein zentrales Personen-Informationssystem soll eine bessere elektronische Zusammenarbeit zwischen den Behörden ermöglichen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen von einfacheren und kostengünstigeren Verwaltungsabläufen profitieren. Es handle sich um einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government-Verbund zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, lautet der einhellige Tenor im Parlament.
Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen werden neu geregelt. Der Bund soll das Informationssystem entwickeln und betreiben, die Kantone aber in die Entwicklung einbeziehen und bei dessen Anwendung unterstützen. Die Betriebs- und Entwicklungskosten würde der Bund zahlen. Die Kantone müssten für die Anwendung des Systems jährlich eine Gebühr entrichten.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 35 zu 2 Stimmen gut. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat. Hält er an der Rückweisung der das Grundbuch betreffenden Bestimmungen fest, muss der Bundesrat neue Lösungen erarbeiten. Dies würde die Modernisierung verzögern.