Eine alle Tagesbesucher betreffende Registrierungspflicht würde über das Ziel hinausschiessen, befand eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK). Mit einer anderen parlamentarischen Initiative angeregte neue Regeln für mehr Transparenz beim Lobbying und Akkreditierungen seien zudem schon in Arbeit.
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sagte dazu, das Anliegen seiner Fraktion könne mit einer Verordnungsanpassung relativ rasch geregelt werden. Die bereits heute geführte Liste der Tagesgäste im Parlament müsse öffentlich gemacht werden. So könnten Lobbyisten, die verborgen operieren wollten, die Tagesberechtigungen nicht ausnutzen.
SPK-Sprecher Matthias Jauslin (FDP/AG) sagte, die Tagesgäste würden beim Eingang ins Parlamentsgebäude registriert. Herauszufiltern, wer von ihnen Lobbyarbeit machten, sei fast nicht machbar. Ein Leitfaden schreibe zudem vor, wie die Besucher im Gebäude begleitet werden müssten. An diese Vorgaben müssten sich alle halten.
Jeder Parlamentarier und jede Parlamentarierin kann zwei Personen permanent Zugang zum Bundeshaus gewähren. Deren Namen sind auf einer öffentlich einsehbaren Liste ersichtlich. Zusätzlich können die Politiker während der Session Tages-Zutrittsberechtigungen an bis zu zwei Personen vergeben. Ihre Namen werden nicht veröffentlicht.