Mit dem Motionstext war die vorberatende Kommission zwar nicht zufrieden. Die Mehrheit vertrat aber die Auffassung, dass der Prozess für Gesetzesänderungen nun gestartet werden solle. Über die Details könne dann das Parlament entscheiden, wenn der Gesetzesentwurf vorliege, sagte Marco Romano (CVP/TI).
Andreas Glarner (SVP/AG) befand, der Vorstoss gehe in die falsche Richtung. Das Ziel müsse die Rückkehr sein, nicht die Integration. Zudem fehlten entsprechende Jobs. "In welchen Arbeitsmarkt wollen Sie diese Leute denn integrieren?", fragte Glarner.
Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, die Zahl der vorläufig Aufgenommenen habe wegen diverser Kriege zugenommen. Viele - zum Beispiel Syrerinnen und Syrer - könnten in absehbarer Zeit nicht zurückgeschickt werden. Es geben nur zwei Optionen: "Entweder diese Menschen arbeiten, oder sie beziehen Sozialhilfe."
Neuen Status gefordert
Eigentlich hätte der Nationalrat einen neuen Status schaffen wollen für Personen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, weil sie nicht individuell verfolgt werden, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Der Bundesrat befürwortete dies, und auch der Städte- und der Gemeindeverband sprachen sich dafür aus.
Der Ständerat lehnte den neuen Status aber ab. Er wollte lediglich Hürden für die Integration vorläufig Aufgenommener in den Arbeitsmarkt beseitigen. Das soll über punktuelle Anpassungen des heutigen Rechts geschehen. Der Nationalrat hat sich nun damit einverstanden gezeigt. Er nahm die Motion mit 108 zu 63 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Prüfen soll der Bundesrat insbesondere eine Änderung des Begriffs "vorläufige Aufnahme" sowie Erleichterungen beim Kantonswechsel zwecks Erwerbstätigkeit.
Wegweisung nicht möglich
Die vorläufig Aufgenommenen stammen vor allem aus Afghanistan, Syrien, Eritrea und Somalia. Personen werden vorläufig aufgenommen, wenn die Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist, beispielsweise wegen eines Krieges im Herkunftsstaat. Oft bleiben sie auf Dauer in der Schweiz und beziehen Sozialhilfe.
Das Parlament hatte den Bundesrat deshalb beauftragt, Änderungen zu prüfen. Der Bundesrat schlug vor, die vorläufige Aufnahme durch einen neuen Status zu ersetzen, den Status der Schutzgewährung. Dieser wäre ein eigenes Aufenthaltsrecht gewesen und für Personen geschaffen worden, die voraussichtlich länger Schutz benötigen.
Die Betroffenen sollten damit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Zudem sollten sie die Familie früher ins Land holen können. Im Ständerat fand sich dafür aber keine Mehrheit.