(sda) Plattformarbeit nimmt ständig zu. Der rechtliche Status des neuen Arbeitsmodells ist bisher kaum geklärt. Der Nationalrat verlangt Auskunft vom Bundesrat.

Er hat am Mittwoch ein Postulat der FDP mit 138 zu 52 Stimmen angenommen. Die Fraktion verlangt einen neuen Status für Plattform-Beschäftigte. Heute ist oft unklar, ob es sich um Selbständigerwerbende oder Angestellte handelt. Im Zweifelsfall gelten Plattform-Arbeiter in der Regel als Angestellte. Die FDP will daher eine "Zwischenlösung" mit möglichst wenig zwingenden Inhalten.

Für die Angestellten bedeute das auf jeden Fall schlechtere Bedingungen, sagte SP-Sprecher Mathias Reynard (VS). Ein "Hybrid-Status" führe zu einer Prekarisierung der Betroffenen. Zudem würden jene Unternehmen bestraft, die ihre Angestellten korrekt behandelten und die entsprechenden Abgaben bezahlten.

Reynard erinnerte an den Fahrdienst Uber, der seine Fahrer als Selbständige behandelt. Bisher seien die Sozialversicherungen im Zweifelsfall von einem Angestelltenverhältnis ausgegangen. Angestellte geniessen im Gegensatz zu Selbständigerwerbenden arbeitsrechtlichen Schutz und bekommen vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge.

Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, die Motion anzunehmen und die Vor- und Nachteile einer arbeitsrechtlichen Zwischenlösung für Plattform-Arbeit zu untersuchen. Das Ergebnis sei aber offen, sagte Sozialminister Alain Berset. Es sein keineswegs gewiss, ob der Bundesrat einen neuen Status vorschlagen werde.

Bei Plattformarbeit erhalten Beschäftigte über eine Online-Plattform direkten Zugang zu den Kunden. Für diese lösen sie spezifische Probleme oder bieten bestimmte Dienstleistungen an.