Ansonsten werde vom Vollzug der Wegweisung nach Afghanistan abgesehen. Generell werde vor der Anordnung eines allfälligen Wegweisungsvollzugs nach Afghanistan geprüft, ob ein solcher zulässig, zumutbar und möglich sei. Rückführungen nach Afghanistan waren zwischen September 2017 und März 2019 laut dem Bundesrat "aufgrund von operationellen Schwierigkeiten" nicht möglich.
Die Regierung antwortete am Montag auf eine entsprechende Frage von Fabian Molina (SP/ZH). Dieser kritisierte die aus seiner Sicht "widersprüchliche Praxisänderung bei Ausschaffungen nach Afghanistan".
Die Rückführungen würden durchgeführt, obwohl das Aussendepartement EDA eindringlich vor Reisen in dieses Land warne. Der Bundesrat hält dazu fest, dass es sich bei den Reisehinweisen um generelle Empfehlungen handle, welche in erster Linie als Informationsquelle für Reisezwecke dienten.