(sda) Damit mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden können, hat das Parlament die dafür massgebliche Umsatzgrenze angehoben. Sie liegt neu bei 250'000 Franken statt bei 150'000 Franken.

Der Nationalrat folgte am Dienstag oppositionslos dem Kompromissvorschlag des Ständerats. Die grosse Kammer hatte vergangene Woche noch auf 200'000 Franken beharrt, der Ständerat wollte ursprünglich eine Freigrenze von 300'000 Franken. Mit der Zustimmung zum Kompromiss ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Ins Rollen gebracht hatte die Idee einer höheren Umsatzschwelle Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider Räte Folge gaben.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken überschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet würden, schrieb Feller in der Begründung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anböten. Diese hätten einen direkten Nutzen für die Gesellschaft.

Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Werte hätten sich mit der ersten Version des Ständerats von 300'000 Franken in etwa verdoppelt. Mit 250'000 Franken ist der Ausfall entsprechend wieder etwas kleiner.

Der Bundesrat war ursprünglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereinen. Die Vorlage führt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung. Schliesslich gab Finanzminister Ueli Maurer seine Opposition gegen die Vorlage aber auf - und stellte sich hinter den Kompromissvorschlag des Ständerats.