(sda) Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Branche weiterhin selber organisieren können. Der Ständerat ist in dieser Frage auf die Linie des Nationalrats umgeschwenkt. Das geänderte Versicherungsaufsichtsgesetz ist damit bereinigt.

In der ersten Beratungsrunde hatte die kleine Kammer in der Frage betreffend Ombudsstellen noch mit der Regierung gestimmt. Am Donnerstag stimmte sie mit 24 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die generelle Einführung einer Ombudspflicht.

Es handelt sich dabei um einen Kernpunkt der Gesetzesrevision. Nach Ansicht des Bundesrats sollte jeder Vermittler und jede Versicherung verpflichtet werden, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen, falls es Streitfälle mit Versicherten gibt.

Der Nationalrat sprach sich jedoch zwei Mal für die geltende Branchenlösung aus. Die Mehrheit argumentierte mit dem Subsidiaritätsprinzip. Demnach soll der Staat erst etwas regeln, wenn die Freiwilligkeit nicht funktioniert.

Linke unterliegt mit Bundesrat

Dieser Meinung ist nun auch der Ständerat. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit erfüllt die heutige Branchenlösung ihren Zweck, wie Sprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) sagte. Seit Jahrzehnten betreiben die Privatversicherer zwei Ombudsstellen.

Auch für die ungebundenen Versicherungsvermittler brauche es keine staatliche Lösung, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ). "Geben wir den Brokern die Chance, sich selber regulieren zu können."

Die Ratslinke unterlag mit ihrem Argument, den Versicherungsnehmern einen niederschwelligen und kundenfreundlichen Zugang bei Streitigkeiten zu geben. "Die Bestimmung ist im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten."

Auch Finanzminister Ueli Maurer warb erfolglos für obligatorische Ombudsstellen. Er bezeichnete diese als "zeitgemäss". Die ganze Finanzbranche wäre dann abgedeckt mit Ombudsstellen.

Sanierung von Versicherungen

Auch in weiteren Punkten des Versicherungsaufsichtsgesetzes konnten sich die Räte einigen. Es geht dabei etwa um die Frage, welche Standards internationale Versicherer beim Gläubigerschutz ergänzend zu geltenden Vorschriften erfüllen sollen.

Ausserdem haben die Räte neue Bestimmungen zum Sanierungsrecht formuliert. Auf den Grundsatz hatten sie sich bereits früher geeinigt: Künftig sollen Versicherungen saniert und nicht direkt liquidiert werden können. Aus Sicht der Versicherten ist eine Sanierung oft besser, da sie in der Regel ein Interesse an der Weiterführung ihrer Versicherungsverträge haben.

Gestrichen haben die Räte die zunächst vom Nationalrat verlangte Bestimmung, die es Versicherungen erlaubt hätte, im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegenüber gemeinsam zu verhandeln.

Transparenter informieren

Die Vorlage beinhaltet ferner Regeln für Versicherungsmakler: Es soll die Rahmenbedingungen für Versicherungen und Konsumenten verbessern. So sollen etwa Versicherungsvermittler künftig ihren Kundinnen und Kunden nicht nur sagen müssen, was alles in einer Versicherung drin und wie hoch die Prämie ist, sondern auch, wie viel Provision er oder sie von der Versicherung erhält.

Gleichzeitig will das Parlament die Aufsicht über Versicherungen lockern, die nur Grossunternehmen bedienen. Unternehmen mit besonders innovativen Geschäftsmodellen können gar vollständig von der Aufsicht befreit werden. Die aktuellen Aufsichtsregeln sind seit 2006 in Kraft.

Die Vorlage geht wegen einer letzten rein formalen Differenz noch einmal zurück an den Nationalrat. Danach ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen.