Digitalisierung: Digitale Leuchtturmprojekte sollen von einer Anschubfinanzierung durch den Bund profitieren. Der Ständerat hat einen Vorstoss angenommen, der vom Bundesrat die Schaffung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen verlangt. Das Geschäft geht an den Nationalrat. Eine Anschubfinanzierung würde wichtige Impulse für gute Initiativen mit hoher Wirkung schaffen, begründete Benedikt Würth (Mitte/SG) seine Motion. Der Bundesrat erklärte sich bereit, den Vorstoss anzunehmen. Bei der Umsetzung will er darauf achten, dass durch die Anschubfinanzierung weder ein zu breiter neuer Subventionsbestand noch Doppelspurigkeiten zu den bestehenden Förderinstrumenten geschaffen werden.
Patientendossier: Der Ständerat will wissen, ob auf der Grundlage der Covid-19-Impfdossiers und -Zertifikate individuelle elektronische Patientendossiers geschaffen werden könnten. Er hat dazu ein Postulat von Josef Dittli mit klarem Mehr überwiesen. Dittli forderte, die Chance, die sich mit dem Covid-Zertifikat biete, zu ergreifen, um das elektronische Patientendossier (EPD) voran zu bringen. Der Bundesrat muss das Thema nun aufnehmen. Das EPD wird seit 2021 in Schritten flächendeckend eingeführt, nachdem die Einführung zuvor mehrfach verschoben worden war.
Lebensmittel: Der Bundesrat muss die Deklaration von Lebensmitteln aus dem Ausland transparenter und eindeutiger gestalten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion gegen den Willen des Bundesrats angenommen, mit 21 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Landesregierung muss nun die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung so anpassen, dass im Ausland hergestellte oder zubereitete Lebensmittel mit einer eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes gekennzeichnet werden. Innenminister Alain Berset warnte vergeblich und eindringlich davor, den guten Kompromiss im Lebensmittelrecht zur Deklaration schon wieder auszuhebeln und ohne nochmalige Debatte in den Räten ein "Bürokratiemonster" zu Lasten vieler Unternehmen im Land zu schaffen.
Landwirtschaft: Die Suisse-Bilanz der Bauernbetriebe für Dünger und Futter wird an die effektiven Verhältnisse angepasst. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat mit 37 zu 3 Stimmen einer entsprechenden Motion zugestimmt. Standort, Ertragspotential der Kulturen und Futterverbrauch müssen demnach besser berücksichtigt und an die Praxis angepasst werden. Die ursprünglich geforderte Beibehaltung des zehnprozentigen Toleranzbereichs wurde aus dem Text gestrichen. Dies weil die Messungen in den letzten Jahren viel genauer geworden seien. Die Prüfung soll ergebnisoffen gemacht werden können. Den Absenkpfad schreibt die Vorlage zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden für die Umwelt neu vor - das Parlament hat sie im vergangenen Frühjahr verabschiedet.
Mobiliarsicherungsrecht: Der Ständerat will prüfen lassen, ob das Schweizer Mobiliarsicherungsrecht eine Modernisierung braucht. Er hat eine entsprechende Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) deshalb an die zuständige Kommission weitergeleitet. In der heutigen Rechtslage könnten Unternehmen mobile Mittel - etwa Fahrzeuge und Maschinen - nicht zur Besicherung von Forderungen oder Krediten nutzen, machte Rieder geltend. Der Eigentumsvorbehalt - das heutige Instrument für die Besicherung von Mobilien - sei nicht praxistauglich und werde daher kaum gebraucht. Rieder schlägt eine auf Unternehmen beschränkte Revision vor. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er will aber den Räten Handlungsoptionen vorlegen, weil auch er Anpassungen für nötig hält.
Zuwanderung: Der Ständerat lässt von der zuständigen Kommission prüfen, ob der Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit von heute 5 auf 8 Prozent erhöht werden soll. Er hat eine Motion von Erich Ettlin (Mitte/OW) mit dieser Forderung der Kommission übergeben. Ettlin kritisiert, dass mit der Senkung der Schwelle auf 5 Prozent Anfang 2020 die Zahl der meldepflichtigen Berufe angestiegen sei, trotz rückläufiger Arbeitslosigkeit. Für betroffene Betriebe bedeute die Meldepflicht viel Aufwand. Die Stellenmeldepflicht wurde eingeführt, um Arbeitslosen in der Schweiz gegenüber Zugewanderten einen Vorteil zu verschaffen.
Betreuung: Der Ständerat hat einen Vorstoss von Marianne Maret (Mitte/VS) an die zuständige vorberatende Kommission überwiesen, der für betreuende Angehörige einen eigenen Rechtsstatus schaffen möchte. Die ersten dringlichsten Schritte seien mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zur Unterstützung betreuender Angehöriger zwar gemacht worden. Es blieben jedoch zahlreiche Lücken und weitere Schritte auf Bundesebene seien unabdingbar, schreibt Maret zum Vorstoss. Der Bundesrat erachtet eine einheitliche Rechtsstellung als nicht zweckmässig und auch nicht umsetzbar.
Ahv-Verzugszinsen: Der Ständerat will den Zeitpunkt für die Erhebung von Verzugszinsen bei der AHV nicht auf den Zeitpunkt der rechtskräftigen Veranlagung der Bundessteuer verschieben. Er hat eine vom Nationalrat angenommene Motion aus der SVP-Fraktion abgelehnt. Da Selbstständigerwerbende erst ab dem Zeitpunkt der definitiven Veranlagung der Bundessteuer ihre effektive AHV-Beitragsschuld kennen würden, sei die Verschiebung angezeigt, wurde die Motion begründet. Abgelehnt hat der Ständerat noch eine zweite, vom Nationalrat angenommene Motion aus der SVP zu den Verzugszinsen bei der AHV. Diese hatte verlangt, den Verzugszins von heute fünf Prozent für zu tiefe Einzahlungen - auch hier sind vornehmlich Selbstständigerwerbende betroffen - auf einen marktüblichen Zinssatz zu senken. Beide Motionen sind vom Tisch.
Sozialversicherungen I: Der Ständerat will - gegen den Willen des Bundesrates - einen realistischeren Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital von Selbständigerwerbenden für die Abrechnung der AHV. Er hat eine Motion von Thierry Burkart (FDP/AG) mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft geht in den Nationalrat. Der vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) festgelegte Zinsabzug für 2019 von 0,0 Prozent auf Eigenkapital sei unrealistisch und entspreche nicht den Marktbedingungen der Unternehmen, begründete Burkart seinen Vorstoss. Eine Erhöhung des Zinssatzes hätte laut Bundesrat zur Folge, dass Selbständigerwerbende mit bedeutendem Eigenkapital Abstriche bei den Leistungen der ersten und zweiten Säule machen müssten.
Sozialversicherungen II: Der Bundesrat muss keinen Bericht zur gerechten Weitergabe von Wertschwankungs- und technischen Reserven bei Kollektiv- und Einzelaustritten aus Vorsorgeeinrichtungen erstellen. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat von Alex Kuprecht (SVP/SZ) mit 21 zu 15 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft ist damit erledigt. Es brauche einfachere Lösungen bei Teilliquidationen und der Berechnung der Austrittsleistungen, forderte Kuprecht. Unter dem Strich würde die geforderte "Vereinfachung" zu weniger Transparenz für die Versicherten, mehr Verwaltungsaufwand für die Vorsorgeeinrichtungen und einer Zunahme von Gerichtsverfahren führen, fanden Bundesrat und Ratsmehrheit.
Sozialversicherungen III: Im Ständerat gibt es skeptische Stimmen zu den neuen, seit Anfang 2022 geltenden Regeln für die Zusprache von Renten der Invalidenversicherung (IV). Hannes Germann (SVP/SH) hatte in seiner ausführlich diskutierten Interpellation die so genannten Tabellenlöhne kritisiert. Diese zu hohen Vergleichslöhne führten dazu, dass weniger IV-Renten gesprochen würden, "auf Kosten der Schwächsten". Mehrere Ratsmitglieder forderten eine Korrektur. Der Ständerat liess sich von seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) versichern, dass das Problem demnächst aufgegriffen wird. Auch Sozialminister Alain Berset zeigte sich gesprächsbereit, forderte aber genügend Zeit für eine genaue Untersuchung.
Arbeitsrecht: Der Ständerat will keine Anpassung des Arbeitsrechts an das Arbeiten im Homeoffice. Er hat eine entsprechende Motion von Hans Wicki (FDP/NW) mit 21 zu 18 Stimmen abgelehnt. Die Forderung ist damit erledigt. Die Corona-Krise und die Homeoffice-Pflicht hätten gezeigt, wo die Grenzen des über 50-jährigen Arbeitsrechts lägen, begründet Wicki seinen Vorstoss. Flexiblere Regeln seien zudem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vonnöten. Wie der Bundesrat war der Ständerat indes mehrheitlich der Meinung, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen ausreichend seien. Das Arbeitsgesetz habe sich während der Corona-Krise bewährt und die notwendige Flexibilität geboten.
Gesundheit - Kinder: Der Ständerat will vom Bundesrat keine nationale Strategie für die Kinder- und Jugendgesundheit samt Aktionsplan und Finanzierung einfordern. Er hat eine Motion von Nationalrat Christian Lohr (Mitte/TG) abgelehnt. Viele gesundheitliche Risiken und psychische Störungen nähmen ihren Anfang im Kinder und Jugendalter, hatte Lohr den Vorstoss begründet. Geeignete Massnahmen könnten gesundheitliche Probleme verringern. Der Nationalrat hatte die Motion mit 110 zu 77 Stimmen angenommen. Nach dem Nein des Ständerates ist sie vom Tisch. Auch der Bundesrat hatte ein Nein beantragt.
Die Traktanden des Ständerats für Freitag,18. März (08:15 bis 08:30):