Bei den beiden Geschäften geht es zum einen um das Visa-Informationssystem (VIS). Die EU-Datenbank verbindet die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten. Die Änderungen bringen eine Ausweitung des Systems. Diese soll sicherstellen, dass die Behörden über die erforderlichen Informationen verfügen.
Heute bestehe vor allem bei längerfristigen Visa eine Registrierungslücke, sagte Gerhard Pfister (Mitte/ZG) namens der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Diese solle nun geschlossen werden.
Nebst technischen Anpassungen geht es auch um die Senkung des Mindestalters für die Abnahme und Erfassung von Fingerabdrücken von 12 auf 6 Jahre. Dies diene der Sicherheit bei der Suche nach entführten Kindern, erklärte Pfister.
Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid 146 zu 7 Stimmen bei 31 Enthaltungen. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Umstrittene Datenweitergabe an Drittstaaten
Umstritten war im Nationalrat ein Punkt: Fabian Molina (SP/ZH) forderte Schutzbestimmungen bei der Weitergabe von Personendaten an Drittstaaten oder internationale Organisationen. Molina wollte das Staatssekretariat für Migration (SEM) verpflichten, vor einer Weitergabe zu prüfen, dass der Schritt den Betroffenen nicht schade. Es gehe etwa um die Datenweitergabe an die Türkei, so Molina.
Unterstützung erhielt Molina von den Grünen. Die Bürgerlichen waren dagegen der Ansicht, es gehe um Situationen mit hohem Zeitdruck. Die Datenweitergabe an Drittstaaten sei zur Terrorabwehr und bei Gefahr für Leib und Leben vorgesehen. Hier seien zusätzliche Kontrollpflichten nicht sinnvoll. Zuständig sei für solche Datenübermittlungen sei ohnehin die Alarmzentrale des Bundesamts für Polizei (Fedpol).
Das Fedpol nehme schon heute Kontrollen vor, sagte auch Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die bestehenden Vorkehrungen zum Datenschutz reichten aus. Molinas Minderheitsantrag scheiterte mit 144 zu 4 Stimmen bei 35 Enthaltungen.
Neue Zugriffsrechte
Unabhängig von der VIS-Reform soll das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zudem Zugriff auf mehrere Schengen-Datenbanken erhalten. Der entsprechenden Vorlage stimmte der Nationalrat mit 144 zu 4 Stimmen bei 35 Enthaltungen zu.
Zur Debatte standen am Donnerstagvormittag auch Änderungen beim Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias). Der Nationalrat hat diesen Anpassungen mit 134 zu 10 Stimmen bei 33 Enthaltungen respektive 145 zu 3 Stimmen bei 33 Enthaltungen zugestimmt. Auch diese Vorlage geht in den Ständerat.
Der Nachvollzug der europäischen Normen soll die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums gewährleisten, die Kontrollen verbessern und irreguläre Migration und Terrorismus bekämpfen und insgesamt das Vertrauen in das Schengen-System stärken, wie Kommissionssprecherin Angelina Tiana Moser (GLP/ZH) ausführte.
Bei Etias handle es sich um ein weitgehend automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken bei Einreisen aus Drittstaaten. Dafür muss künftig online eine Reisegenehmigung beantragt werden. Falls die automatische Suche einen sicherheitsrelevanten Treffer ergibt, kann eine manuelle Überprüfung erfolgen.
Mehrere Gesetzesänderungen
Die Vorlage war im Rat weitestgehend unbestritten. Einzig die Grünen enthielten sich aus Sorge um den Datenschutz und die Auswirkungen auf die Grundrechte der Personen der Stimme. Einzelne Exponenten der SVP lehnten die Vorlage ab.
Der Bundesrat hatte die Botschaft zu den Weiterentwicklungen im Schengen-Besitzstand im Mai verabschiedet. Es geht um Anpassungen unter anderem im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI).