Auf bürgerlicher Seite hielt sich die Begeisterung für das Vorhaben in Grenzen. Die Reform sei alternativlos, befand aber etwa FDP-Fraktionssprecher Beat Walti (ZH). Die Schweiz könne sich den internationalen Regeln nicht entziehen - auch wenn die Pläne der OECD vom Standpunkt der volkswirtschaftlichen Effizienz zu kritisieren seien.
Setzte die Schweiz die Mindeststeuer nicht um, würden die zusätzlichen Steuern einfach in anderen Staaten erhoben, lautete der Tenor.
Die Ratslinke befürwortete dagegen die Eindämmung des internationalen Steuerwettbewerbs aus grundsätzlichen Überlegungen. Die Reform schiebe dem "race to the bottom" zwischen den Industrieländern einen Riegel.
Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.
Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung, über die Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen werden.
Bundesanteil als Streitpunkt
Die Detailberatung im Nationalrat ist noch im Gange. Umstrittenster Punkt ist die Verteilung der erwarteten Mehreinnahmen zwischen Bund und Kantonen.
Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beantragt dem Plenum, den Bundesanteil auf 50 Prozent festzusetzen.
Damit ginge die grosse Kammer weiter als der Ständerat. Dieser hatte sich im September dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen, 25 Prozent dem Bund. Die anderen Kantone würden dabei über den Finanz- und Lastenausgleich indirekt profitieren.