(sda) Der Ständerat ist für ein Bundesgesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative. Er ist am Dienstag auf die entsprechende Vorlage eingetreten. Eine Minderheit des Rates wollte den Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot auf kantonaler Ebene umgesetzt sehen.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung. Vor der Detailberatung geht das Geschäft zurück an die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S). Grund ist, dass eine hauchdünne Mehrheit der SPK-S sich nach der Vorberatung gegen die Umsetzungsvorlage ausgesprochen hatte. Dies kam einem Antrag auf Nichteintreten gleich.

Zweifel an Zuständigkeit des Bundes

Die Kommissionsmehrheit sah das Hauptziel des Verfassungsartikels nicht in der Bestrafung, sondern in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und im weiteren Sinne des Zusammenlebens. Entsprechend seien die Kantone zuständig, denen der Erlass von Regeln zur Nutzung des öffentlichen Grunds obliege, argumentierte sie. Der Bund dagegen habe in diesem Zusammenhang nur im Bereich des Strafrechts eine Kompetenz.

Der Rat folgte dieser Argumentation nicht. Er hiess dagegen einen Einzelantrag von Marco Chiesa (SVP/TI) auf Eintreten gut. Die Befürworter einer Regelung auf Bundesebene argumentierten insbesondere, nur auf diese Weise sei sichergestellt, dass der Volkswille respektiert werde.

Volk und Stände hatten die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" im März 2021 gutgeheissen. Lanciert worden war sie wie das schon früher angenommene Minarett-Verbot vom Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO).

Ausnahme für die Fasnacht

Die Umsetzungsvorlage des Bundesrats sieht Bussen von höchstens tausend Franken für verbotenes Verhüllen des Gesichts vor. Zudem sollen zahlreiche Ausnahmen gelten. Erlaubt bleiben soll die Gesichtsverhüllung etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, aus Gesundheitsgründen oder bei Demonstrationen, sofern eine Verhüllung zum Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit nötig ist.

Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider betonte in der Debatte, in letzterem Fall sei eine Bewilligungspflicht vorgesehen. Es sei also nicht ins Ermessen Demonstrierender gestellt, ob eine Verhüllung des Gesichts zulässig sei.