Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 31 zu 10 Stimmen. Die Initiative ist damit vom Tisch.
Ende 2020 hatte der Bundesrat anerkannt und bedauert, dass sich die Behörden in der Schweiz im Zusammenhang mit Adoptionen aus Sri Lanka Verfehlungen und Versäumnisse schuldig gemacht haben. Trotz Hinweisen auf teilweise schwere Unregelmässigkeiten handelten die Behörden nicht.
Der Nationalrat hatte sich in der Folge in der Wintersession 2022 oppositionslos für die Kommissionsinitiative und eine finanzielle Unterstützung bei der Herkunftssuche ausgesprochen. Er wollte nicht die Unterstützung im Einzelfall möglich machen, denn dafür liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen. Der Bund sollte vielmehr zusätzliche Hilfe zur Koordination und allgemeine Unterstützung leisten, die nicht nur auf einen bestimmten Fall ausgerichtet sei.
Dass im Zusammenhang mit den Adoptionen grosses Unrecht geschah, bestritt in der Debatte niemand. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) war aber der Ansicht, für die in der Vergangenheit begangenen Fehler in erster Linie kantonale Behörden verantwortlich seien. Entsprechend stehe nicht der Bund in der Pflicht.
Thomas Hefti (FDP/GL) warnte vor einer immer stärkeren Verflechtung von Aufgaben und Finanzströmen. Die Kantone könnten die entsprechenden Aufgaben selbst bewältigen.
Carlo Sommaruga (SP/GE) wandte ein, die Mitverantwortung des Bundes sei unbestritten. Eine Minderheit der Ständeratskommission beantragte erfolglos die Annahme der Initiative.
Bund und Kantone beteiligten sich schon seit 2020 an einem Pilotprojekt zur Herkunftssuche von Adoptierten aus Sri Lanka. Die Zusammenarbeit mit Privaten bewähre sich. Um das Modell auch auf andere Länder nebst Sri Lanka ausweiten zu können, brauche es eine Rechtsgrundlage.