(sda) Im Gegensatz zum Nationalrat am Vortag hat am Mittwoch im Ständerat keine ausserordentliche Asyldebatte stattgefunden. Die kleine Kammer wies drei SVP-Vorstösse, darunter auch einen Vorstoss zum Entzug des Rechts auf Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene, an die zuständige Kommission zurück.

Einen gleichlautenden Vorstoss hatte der Nationalrat am Dienstag angenommen. Bereits vor der Diskussion im Ständerat hatte das Thema eine elektrisierende Wirkung: Die SP teilte am Dienstagnachmittag mit, dass innert 24 Stunden nach dem Entscheid im Nationalrat mehr als 100'000 digitale Unterschriften gegen den Vorstoss gesammelt worden seien.

Den Ordnungsantrag für die Rückweisung an die Kommission hatte Mathias Zopfi (Grüne/GL) eingebracht. Es stellten sich grundrechtliche Fragen bei den Asyl-Vorstössen der SVP, deshalb solle sich die Kommission zuerst differenziert mit ihnen auseinandersetzen, bevor der Rat darüber befindet.

Der zweite eingebrachte Vorstoss im Ständerat wollte, dass Asylsuchende, die bereits ein sicheres Land durchquert haben, hier in der Schweiz nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Einen analogen Vorstoss hatte der Nationalrat am Vortag abgelehnt.

Ein dritter Vorstoss von Hannes Germann (SVP/SH) forderte die Schaffung von Transitzonen nahe der Landesgrenzen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren. Auch hier hatte der Nationalrat am Vortag eine gleichlautende Motion abgelehnt. Der Bundesrat empfahl die Vorstösse im Vorfeld allesamt zur Ablehnung.

Auch einen vierten Vorstoss von Werner Salzmann (SVP/BE), der sich thematisch in die Session Asyl einreihte, formal aber nicht zu ihr gehörte, wies der Rat an die Staatspolitische Kommission (SPK-S) zurück. Nach ihm sollen Daten zu illegalen Aufenthalten im Land künftig systematisch ausgetauscht werden. Einen gleichlautenden Vorstoss hatte die grosse Kammer am Vortag angenommen.

Ohne Abstimmung und Diskussion angenommen wurde im Ständerat derweil eine Motion von Esther Friedli (SVP/SG) für das Anstreben eines Migrationsabkommens mit Eritrea durch den Bund. Der Vorstoss wurde von beiden Räten bereits im Juni des laufenden Jahres angenommen, der Nationalrat änderte ihn aber noch ab. Die abgeänderte Motion beauftragt den Bundesrat neu auch, eine Vertretung für Migrationsfragen in die ostafrikanische Region zu entsenden.

Abgelehnte eritreische Asylsuchende können nicht ausgeschafft werden, da Eritrea zwangsweise Rückführungen seiner Staatsbürger kategorisch ablehnt. Deshalb will das Parlament, dass hier abgewiesene Eritreer und Eritreerinnen über einen Drittstaat in die Heimat zurückgeführt werden.