(sda) Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) will das Tabakproduktegesetz nicht an den Bundesrat zurückweisen. Sie will das Gesetz beraten und allenfalls Änderungen anbringen, etwa bei den geplanten Werbeverboten.

​Der Ständerat hatte sich mit 28 zu 15 Stimmen dafür ausgesprochen, das Gesetz 15.075 an den Bundesrat zurückzuweisen. Er will diesen beauftragen, dem Parlament eine neue Vorlage zu unterbreiten, ohne Werbeverbote. Die freie Marktwirtschaft sei höher zu gewichten als die Prävention, lautete der Tenor im Ständerat.

Die Nationalratskommission hat sich nun mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen eine Rückweisung ausgesprochen, wie SGK-Präsident Ignazio Cassis (FDP/TI) am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte. Er betonte allerdings, das bedeute nicht, dass die Mehrheit der Kommission mit den Vorschlägen des Bundesrates einverstanden sei.

Eine Rückweisung wäre aber mit einem zu grossen Zeitverlust verbunden. Bis 2021 brauche es ein neues Gesetz, da die heutigen Regeln nur bis dann gälten, gab Cassis zu bedenken.

 

Antrag auf Rückweisung

Die Minderheit wird dem Nationalrat beantragen, dem Ständerat zu folgen und das Gesetz zurückzuweisen. Lehnt der Nationalrat das ab, ist wieder der Ständerat am Zug. Spricht er sich ein zweites Mal für die Rückweisung aus, muss der Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeiten.

Nach dem Willen des Ständerates und der Minderheit der Nationalratskommission soll er sich dabei auf die unumstrittenen Punkte beschränken, insbesondere einen einheitlichen Jugendschutz. Snus soll erlaubt werden, und für nikotinhaltige E-Zigaretten sollen weniger strenge Regeln gelten als für herkömmliche Zigaretten.

 

Schweizweites Verbot

Der Bundesrat möchte die Werbung einschränken: Tabakwerbung auf Plakaten, in Print- und Onlinemedien sowie im Kino soll schweizweit verboten werden. Weiterhin werben dürften die Tabakkonzerne am Kiosk, an Automaten und an Festivals von nationaler Bedeutung.

Gesundheitsminister Alain Berset sagte bei der Präsentation der Vorschläge, Werbung habe besonders auf Jugendliche einen grossen Einfluss. Gemäss einer deutschen Studie steigt das Risiko, dass Jugendliche zu rauchen beginnen, um 46 Prozent, wenn sie Tabakwerbung ausgesetzt sind.

 

Von Beginn an umstritten

Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Auch Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, ist untersagt. Ein weitergehendes Verbot war bereits in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen. Der Bundesrat hielt dennoch daran fest. Die Schweiz gehe mit den geplanten Regeln weniger weit als die meisten europäischen Länder, gab Berset zu bedenken.

Auch manche Kantone kennen heute striktere Regeln als der Bund. In 15 Kantonen ist Plakatwerbung für Tabakprodukte bereits verboten. In zehn Kantonen dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden, in weiteren zwölf Kantonen gilt das Abgabealter 16 Jahre.

Weltweit sterben jedes Jahr über 5 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. In der Schweiz sind es rund 9500 Personen. Der Tabakkonsum ist damit die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz.