Übersicht über die ​Gastauftritte vor dem Schweizer Parlament seit 1970

Legende
* Reden während einer Sitzung der eidgenössischen Räte; Worterteilung durch die Ratspräsidentin/den Ratspräsidenten
** Reden während einer Sitzungspause der eidgenössischen Räte; Worterteilung durch die Ratspräsidentin/den Ratspräsidenten
*** ​Reden per Video; Worterteilung durch die Ratspräsidentin/den Ratspräsidenten

Datum​AnlassRedner/Rednerin​FunktionInformatio  nen ​
​12.9.2023 *
​175 Jahre Bundesverfassung
​Claude Longchamp

Markus Dieth 


Yves Donzallaz
Historiker

Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen

Bundesgerichtspräsident​
Rede​
​15.06.2023 ***
​Rede des ukrainischen Präsidenten vor Mitgliedern des Schweizer Parlaments
​Wolodymyr Selenski
​Präsident der Ukraine
​Rede
Video
Fotos
06.06.2023 *Festakt zu 100 Jahren Zollvertrag mit Liechtenstein  Albert Frick
​Präsident des Landtages des Fürstentums Liechtenstein

​​
25.09.2018 **
Discours de la Présidente de l’Assemblée parlementaire du Conseil de l’Europe​Liliane Maury Pasquier​Präsidentin der parlamentarischen Versammlung des Europarates, Ständerätin Rede​​ Video
09.12.2014 **40. Jahrestag der Ratifi­kation der Europäischen Menschen­rechts­konvention​Dean Spielmann​Präsident Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
11.09.2012 ** Jubiläum 10 Jahre UNO-Mitgliedschaft der Schweiz Ban Ki-Moon​Generalsekretär UNO
15.12.2010 *Einladung​Joseph Deiss​Präsident UNO-Generalver­sammlung
08.03.2004 **EinladungSchirin Ebadi​Iranische Juristin, Menschen­rechtlerin
18.06.2003 *Jubiläumsfeier40 Jahre Beitritt der Schweiz zum Europarat ​Luzius Wildhaber​Präsident Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
22.03.2002 * Jubiläumsfeier 100 Jahre Parlamentsgebäude​Jacques Herzog​Architekt
​Urs Staub​Kunsthistoriker, Bundesamt für Kultur
12.12.2000 **Einladung​Michail Gorbatschow​Ehemaliger Staatspräsident der UdSSR; Gründungspräsident von Green Cross International
10.03.1999 *Jubiläumsfeier 50 Jahre Europarat ​Arpád Göncz​Staatspräsident Ungarn
​Daniel Tarschys​Generalsekretär Europarat
06.11.1998 *Jubiläumsfeier 150 Jahre Bundesstaat ​Jean-Claude FavezHistoriker
​Annemarie Pieper​Philosophin
​Mario Botta​Architekt
04.06.1998 **Jubiläumsfeier 150 Jahre Bundesstaat

​Oscar Luigi Scalfaro

​Staatspräsident Italien

​René Monory​Senatspräsident Frankreich
​Thomas Kleistil​Staatspräsident
​Roman Herzog​Staaspräsident
​Prinzessin Anne​Prinzessin GB, Vertreterin der EU
​Fürst Hans-Adam II​Staatsoberhaupt Liechtenstein
​Louise Fréchette​Stv. Generalsekretärin UNO
07.05.1995 *Jubiläumsfeier 50 Jahre Ende 2. WK ​André Lasserre​Historiker
16.03.1995 *Staatsbesuch Eduardo FreiStaatspräsident Rep. Chile
14.06.1991​ **Jubiläumsfeier 700 Jahre Eidgenossenschaft Hans-Dietrich Genscher​Aussenminister Deutschland​​
​Catherine Lalumière​​Generalsekretärin Europarat
​Javier Pérez de Cuéllar​Generalsekretär UNO
22.11.1990 **Staatsbesuch​Vaclav Havel​Staatspräsident Tschechische und Slowakische Föderative Rep.
11.06.1970 *Staatsbesuch Varahagiri ​​Venkata Giri​Staatspräsident Indien 

Hinter​grundinformationen zum Rederecht und zu den Gastauftritten

Geregeltes Rederecht

Was haben der ehemalige indische Präsident Venkata Giri, der frühere sowjetische Staatschef Michael Gorbatschow und Frau Rosina Greber, Mitarbeiterin des Parlamentscafés, gemein? Sie gehören dem kleinen Kreis der Personen an, welche sich neben den üblichen Berechtigten in einer Ansprache an das Schweizer Parlament wenden konnten.

Das Rederecht und somit die Möglichkeit, Einfluss auf die Haltung und das Abstimmungsverhalten der Parlamentarier und Parlamentarierinnen zu nehmen, gehört zu den zentralen Privilegien der Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung und des Bundesrates. Dieses teilen sie grundsätzlich nur mit der Bundeskanzlerin sowie gelegentlich mit Vertretern des Bundesgerichtes und der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (Art. 161, 162 Abs. 2, 5 ParlG). Ausnahmsweise kann der Bundesrat auch beantragen, dass sich in seiner Begleitung ein Sachverständiger äussere (Art. 159 Abs. 2 ParlG). Dazu kam es bislang erst zweimal: 1918 soll der Direktor des Eidgenössischen Ernährungsamtes, Edouard von Goumoëns, an den Beratungen im Parlament teilgenommen haben (gemäss Angaben von Ständerat Franz Muheim an der Sitzung vom 1. Juni 1987 (AB 1987 SR 178)). Am 2. Oktober 1986 erteilte der Nationalratspräsident auf Ersuchen von Bundesrätin Elisabeth Kopp Professor Frank Vischer das Wort für erklärende Ausführungen zum internationalen Privatrecht (AB 1986 NR 1301f). Wie heikel die Frage des Rederechts im Parlament ist, zeigt u.a. die heftige Diskussion, die der erwähnte Antrag im Ständerat auslöste. Das Ersuchen der Bundesrätin wurde dort mit der Begründung abgelehnt, dass Professor Vischer kein «Mitarbeiter» bzw. kein von der Bundesversammlung legitimierter Bundesbeamter sei. Es handle sich bei der Debatte im Parlament um eine politische Arbeit, an welcher sich jemand, der nicht an der Staatsgewalt teilhabe, nicht beteiligen dürfe, denn das Amtliche Bulletin zähle zu den Materialen, die später der richterlichen und verwaltungsmässigen Handhabung dienten (AB 1987 SR 178f).
Der Kreis der redeberechtigten Personen ist also sehr eingeschränkt. Gleichzeitig ist die Personengruppe, die während der Session Zugang zu den Ratssälen hat, in den Geschäftsreglementen des National- und Ständerates klar definiert (Art. 61 Abs. 1 GSN, Art. 47 Abs. 1 GRS).

Seltene Ehrung

Formell wird das Rederecht durch die Ratspräsidenten gewährt, welche das Hausrecht in ihrem Rat ausüben (Art. 69 Abs. 1 ParlG). In dieser Funktion können sie auch Personen, die keiner der explizit im Parlamentsgesetz und in den Geschäftsreglementen aufgeführten Gruppen angehören, den Zutritt in den Rat gewähren und das Rederecht erteilen. Anträge für die Einladung eines auswärtigen Gastes, der eine Rede halten soll, werden vorgängig in den Büros bzw. der Koordinationskonferenz behandelt. Hier wird auch über Zeitpunkt und Form des Auftritts befunden (Art. 37 Abs. 2 Bst. a ParlG).

Die Zurückhaltung, die man diesbezüglich pflegte, wird deutlich, wenn man sieht, wie wenigen auswärtigen Personen es bislang vergönnt war, sich vor den Eidgenössischen Räten zu äussern. Gastreden sollten etwas Besonderes darstellen und bleiben. Einer häufigeren Einladung auswärtiger Redner stand zum einen die grundsätzliche staatsrechtliche Befürchtung vor äusserer Einflussnahme in den Gesetzgebungsprozess entgegen, zum anderen wollte man keine Präzedenzfälle schaffen und nicht einem ausländischen Staatsgast eine Ehre zuteilwerden lassen, die man einem anderen allenfalls hätte verweigern müssen.
Lange waren die Parlamentskammern auswärtigen Rednern im Rahmen von Sitzungen gänzlich verschlossen. Eine Ausnahme war General Henri Guisan. Bei seiner Wahl 1939 sprach er zwar lediglich die Eidesformel (AB 1939 VBV 525), anlässlich seines Rücktritts, am 20. Juni 1945, wurde ihm jedoch das Wort erteilt und er hielt eine kurze Rede (AB 1945 VBV 251).

Es dauerte bis 1970, bis erstmals ein ausländischer Staatsgast vor dem Parlament das Wort ergreifen konnte. Über den Grund, wieso damals das alte Tabu gebrochen und dem indischen Präsidenten Giri das Rednerpult des Nationalrates überlassen wurde, kann man mangels aussagekräftiger Quellen nur spekulieren. (Weder den Presseberichten noch den Unterlagen des Büros und der Fraktionspräsidentenkonferenz im Bundesarchiv kann eine Begründung für die erstmalige Einladung eines Gastredners entnommen werden.) Möglicherweise wollte man sich nicht zu sehr von den Gepflogenheiten anderer Staaten abheben, wo Gastreden vor dem Parlament zwar auch eher selten waren, aber gelegentlich doch vorkamen und kein Sakrileg darstellten. Es mag kein Zufall gewesen sein, dass man zuerst den Präsidenten eines fernen und blockfreien Staates einlud. Damit war das Eis aber noch nicht gänzlich gebrochen und noch kein neuer Brauch eingeführt. Vielmehr dauerte es erneut 20 Jahre, bis mit Vaclav Havel der nächste Staatsgast eine Ansprache im Parlament hielt, und gar ein Vierteljahrhundert, bis mit dem chilenischen Präsidenten Eduardo Frei wieder ein auswärtiger Redner ganz offiziell im Rahmen einer Ratssitzung vor dem Nationalrat sprechen konnte.

Von der Kurzmitteilung bis zur Ansprache eines Staatsgastes

Staatsbesuche gab es viele in der Schweiz. Einige Staatsgäste wohnten von der Zuschauertribüne aus einer Parlamentssitzung bei, ohne allerdings selber Worte an die Schweizer Gesetzgeber zu richten. Die Fälle, in denen Gäste auch ans Rednerpult treten konnten, unterscheiden sich bisweilen erheblich in Form und Stellenwert. Grundsätzlich können die Auftritte auswärtiger Redner in vier Kategorien unterteilt werden:

  1. Reden während einer Sitzung der eidgenössischen Räte; Worterteilung durch den Ratspräsidenten/die Ratspräsidentin
  2. Reden ausserhalb der Sitzungen, aber im Rahmen einer Session; Worterteilung durch den Ratspräsidenten/die Ratspräsidentin
  3. Kurze Mitteilungen/Danksagungen durch Personen des Parlamentsbetriebs während einer Sitzung der eidgenössischen Räte; Worterteilung durch den Ratspräsidenten/die Ratspräsidentin
  4. Reden ausserhalb der Sitzungen und Sessionen ohne Worterteilung durch den Ratspräsidenten/die Ratspräsidentin

Kategorie 4 ist für unsere Zwecke nicht relevant, da sie in keinem direkten Zusammenhang zur Parlamentsaktivität steht. Zudem wäre es nicht möglich, sich einen Überblick über den Kreis der Personen zu verschaffen, der sich ausserhalb der Sessionen am Rednerpult des National- bzw. Ständerates geäussert hat. Es geht vielmehr um Ansprachen im Rahmen der Nutzung der Parlamentssäle ausserhalb der Sitzungen und Sessionszeiten und ohne formelle Begrüssung durch den National-  oder Ständeratspräsidenten. Bewilligungen für solche Nutzungen waren früher, als noch der Bundesrat hierfür zuständig war, häufiger. Voraussetzung war lediglich, dass die Anlässe eine besondere «Bundesnähe» aufwiesen. So fanden z.B. öfters militärische Beförderungsfeiern, Konferenzen von Bundesämtern, Versammlungen von Vereinigungen und besondere Empfangsanlässe im National- und manchmal auch im Ständeratssaal statt. Ab Mitte der 1980er Jahre ging man zurückhaltender mit der Erteilung von Bewilligungen um (BAR E1010C/1996/219/580). Mit der formellen Übernahme des Hausrechts durch die Ratspräsidenten wurde die Praxis zunehmend restriktiv. Massgebend sind die «Richtlinien für die Benutzung der Räume des Parlamentsgebäudes für ausserparlamentarische Veranstaltungen». 

Genutzt wurde und wird der Ratssaal gelegentlich durch die Parlamentsdienste, so z.B. anlässlich der Informationsveranstaltung des neuen Generalsekretärs Philippe Schwab vom 28. August 2013. Seltener waren Anlässe, die von Externen durchgeführt wurden. Hier kann als Beispiel die Podiumsdiskussion vom 4. Mai 2002 genannt werden. Nach Abschluss der Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg stellten sich der Kommissionspräsident Jean-François Bergier, Kommissionsmitglied Daniel Thürer, der Vizepräsident der Nationalbank Jean-Pierre Roth und der amerikanische Historiker William Z. Slany den Fragen von Parlamentsmitgliedern (Slany hatte bereits am 20.06.1997, anlässlich der Präsentation des Eizenstat-Berichts, im Nationalratssaal gesprochen.)

Ein historisches Ereignis stellte die Gründungsversammlung von Emmaus International vom 24. und 25. Mai 1969 im Nationalratssaal dar. Präsidiert wurde die Sitzung vom Leiter von Emmaus Schweiz, Marcel Farine. Anwesend war auch der Abbé Pierre, der legendäre Gründer der Bewegung (Emmaüs International, Bloc Notes N°3, März 2012, S. 12). Für solch internationale Zusammenkünfte und Konferenzen wurde der Nationalratssaal mehrmals zur Verfügung gestellt, so z. B. auch 1953 und 2011 für Versammlungen der Interparlamentarischen Union.
Zu erwähnen sind auch die seit 1993 jährlich durchgeführten Eidgenössischen Jugendsessionen, in deren Rahmen bereits unzählige Jugendliche am Rednerpult des Nationalrates zu politischen Fragen Stellung nehmen konnten.

Die Voten der Kategorie 3 haben keinen politischen Inhalt und Hintergrund. Es handelt sich um die seltenen Fälle, in denen der Ratspräsident Mitarbeitenden des Parlamentsbetriebs für eine kurze persönliche Stellungnahme das Wort erteilt. So richtete z.B. Christoph Lanz, der spätere Generalsekretär, am 24. August 1992 nach seiner Wahl zum Sekretär des Ständerates kurz ein paar Worte an den Rat (AB 1992 SR 633). Ein anderes Mal, am 7. Mai 2004, bat Rosina Greber, Mitarbeiterin des Parlamentscafés, anlässlich ihrer Verabschiedung den Nationalratspräsidenten Max Binder, ein paar Dankesworte an die Parlamentsmitglieder richten zu dürfen, was dieser ihr auch prompt gewährte (AB 2004 NR ).

Kategorie 2 umfasst jene Persönlichkeiten, welche nach Sitzungsende, aber im Rahmen einer Session und vor einem bedeutenden Teil der Ratsmitglieder, einschliesslich des Präsidenten, eine Rede gehalten haben. Diese Form des Parlamentsauftritts wird vom Amtlichen Bulletin nicht protokolliert. Sie hat semioffiziellen Charakter und birgt daher ein geringeres Risiko, als Präzedenzfall betrachtet zu werden oder gar diplomatische Misstöne zu provozieren. Innenpolitisch finden Einladungen für solche Auftritte eher einen politischen Konsens als offizielle Ansprachen während einer Sitzung.​
Wie jede Kategorisierung enthält auch diese eine gewisse Willkürlichkeit. So fällt zum Beispiel der Besuch des norwegischen Parlamentspräsidenten Jorgen Kosmo, der am 16. September 2005 zum 100. Jahrestag der Unabhängigkeit Norwegens eine Rede im Nationalratssaal hielt, nicht unter die ersten beiden Kategorien, weil er ein paar Tage vor Sessionsbeginn stattfand. Kosmo sprach zudem nicht exklusiv vor Parlamentsmitgliedern, sondern vor geladenen Gästen, von denen viele nicht National- oder Ständeräte waren.  2023 wurde erstmals eine Rede per Video live in den Nationalratssaal übertragen: Wolodymyr Selenski, Präsident der im Krieg befindlichen Ukraine, wandte sich an das Schweizer Parlament. Zuvor hatte er bereits zu verschiedenen anderen Parlamenten gesprochen.

Die Reden in der Kategorie 1, die im Rahmen einer ordentlichen Ratssitzung gehalten und – mit Ausnahme des ersten Mals – im Amtlichen Bulletin aufgeführt werden, haben unmissverständlich offiziellen Charakter. Anlässe dieser Kategorie werden entweder bei Jubiläumsfeiern oder beim Besuch von Staatsgästen organisiert. Bis heute gab es 8 solche Anlässe, an denen 12 Gastredner aufgetreten sind.​


Publikation mit Stand 2013Gastauftritte im Parlament : auswärtige Redner und Rednerinnen vor den Eidgenössischen Räten / Lucas Chocomeli, In: Parlament: Mitteilungsblatt der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen. 2013, Nr. 3, S. 31-39 (PDF)