Am 7. Februar 1971 – 53 Jahre nach Deutschland, 52 Jahre nach Österreich, 27 Jahre nach Frankreich und 26 Jahre nach Italien – führt die Schweiz das Frauenwahl- und Stimmrecht ein. Schweizer Frauenverbände mussten Druck auf den Bundesrat ausüben und all ihre Kräfte mobilisieren, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen.

Erste Forderungen werden laut

1868 verlangen die Zürcherinnen anlässlich der kantonalen Verfassungsrevision das Frauenstimmrecht – vergebens. 1893 fordert der Schweizerische Arbeiterinnenverband offiziell das Frauenstimm- und -wahlrecht. Die Sozialistische Partei (SP) setzt sich ab 1904 als erste Partei für die Sache der Frau ein. In der Folge entstehen weitere Stimmrechtsvereine, die 1909 gemeinsam den Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht (SVF) bilden.

1918 werden im Nationalrat zwei Motionen für das Frauenstimm- und -wahlrecht eingereicht. Sie werden zwar an den Bundesrat überwiesen, jedoch in Form von Postulaten, welche die Regierung in der Schublade verschwinden lässt.

Konservatismus der Zwischenkriegszeit

1929 reicht der SVF bei der Bundeskanzlei eine Petition mit 249 237 Unterschriften (78 840 von Männern, 170 397 von Frauen) ein, die von den Frauenverbänden, der SP und den Gewerkschaften gesammelt wurden. Diese Petition wird vom Parlament sogar unterstützt, bleibt aber toter Buchstabe.
Die Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre lässt die Forderungen nach politischer Gleichstellung verstummen. Mit dem Erstarken der konservativen und faschistischen Tendenzen setzt sich ein Gesellschaftsmodell durch, welches die Frauen wieder an den Herd verbannt.

Abstimmung 1959 scheitert

Die Frauen – die im Zweiten Weltkrieg enormen Einsatz leisteten – erlangen in zahlreichen europäischen Ländern das Stimm- und Wahlrecht. In der Schweiz werden sie für ihr Engagement jedoch nicht belohnt. Mehrere Kantone (BS, BL, GE und TI 1946, ZH 1947, NE und SO 1948, VD 1951) lehnen die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts ab. 1951 hält der Bundesrat in einem Bericht eine Volksabstimmung über das Frauenstimm- und -wahlrecht für verfrüht.
Inmitten des Kalten Krieges möchte der Bundesrat das Zivilschutzobligatorium für Frauen einführen. Das ist zu viel für den SVF, den Schweizerischen Katholischen Frauenbund und den Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (BSF): Sie wehren sich. Wie kann der Bundesrat den Frauen neue Pflichten auferlegen, wo sie doch immer noch keine politischen Rechte haben? Die öffentliche Kontroverse gefährdet die Zivilschutzvorlage. 1957 legt der Bundesrat daher einen Entwurf zur Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts vor.
1958 wird die Vorlage von beiden Räten angenommen. Am 1. Februar 1959 wird das Frauenstimm- und -wahlrecht in der eidgenössischen Volksabstimmung mit 654 939 Nein- (66,9%) zu 323 727 Ja-Stimmen (33%) abgelehnt. Drei Kantone – Waadt, Genf und Neuenburg – sprechen sich für die Vorlage aus und führen das Frauenstimm- und -wahlrecht anschliessend auf Kantons- und Gemeindeebene ein. Basel-Stadt folgt als erster deutschsprachiger Kanton 1966.

 

Poster 


1971 endlich am Ziel

1968 möchte der Bundesrat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnen – allerdings mit einem Vorbehalt zu den politischen Rechten von Frauen. Angesichts der lautstarken Proteste der Frauenverbände führt der Bundesrat eine neue Abstimmung über das eidgenössische Frauenstimm- und -wahlrecht durch. Am 7. Februar 1971 – nach einem mehr als 100-jährigen Kampf der Frauenbewegung – erhalten die Schweizerinnen endlich das Wahl- und Stimmrecht.

Infolge der Abstimmung wird Artikel 74 der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 angepasst.

Dank diesem Sieg können sich die Schweizerinnen ins Bundesparlament wählen lassen. In der Wintersession 1971 werden die ersten Parlamentarierinnen mit einer Rose begrüsst.

Zitate der Präsidenten der beiden Kammern:

Arno Theus (SVP, GR), scheidender Ständeratspräsident (1970–1971)

Madame Girardin, es fällt mir die hohe Ehre zu, Sie als erste schweizerische Ständerätin in unserer Mitte herzlich willkommen zu heissen, und ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Kollegen in der kleinen Kammer Sie stets als gleichwertige Partnerin respektieren werden.

Ferruccio Bolla (FDP, TI), Ständeratspräsident (1971–72)

La présence pour la première fois d'une femme députée parmi nous est un tel événement qu’il mérite d'être souligné par le président sortant et par celui qui le remplace. J'avais cru vous avoir vue, Madame Girardin, suivre de la tribune les débats sur l'introduction du droit de vote féminin. J'étais rapporteur; j'avais commencé mon discours par une phrase frappante qui, à mon avis, suffisait à déterminer l'adhésion à un acte tardif de justice et de sagesse: « En droit constitutionnel fédéral, la première des femmes est mineure par rapport au dernier des hommes. » Nous avons dépassé cet état d'humiliation.

William Vontobel (LdU, ZH), Nationalratspräsident (1971–72)

Ausserordentlich freut mich aber, dass ich zum ersten Mal in der Geschichte der Eidgenossenschaft Damen als gleichberechtigte Mitglieder dieses Parlamentes begrüssen darf. Nach langem Kampf und verschiedenen Anläufen ist es nun endlich soweit. Wir alle freuen uns darüber und heissen daher unsere Kolleginnen besonders herzlich willkommen. (Beifall!)