​Schwangere Frauen und Mütter genossen in der Schweiz ab 1877 als erstem Land Europas gesetzlichen Schutz aber keine Entschädigung für das ihnen auferlegte mehrwöchige Arbeitsverbot. In den folgenden Jahrzehnten etablierten sich in den umliegenden Ländern verschiedene Versicherungslösungen. In der Schweiz hingegen waren nahezu 20 Anläufe auf Bundesebene notwendig, bis am 1. Juli 2005 schliesslich die Mutterschaftsversicherung in Kraft treten konnte.

Bald nach 1877 lagen erste Vorstösse zur Etablierung einer Mutterschaftsversicherung vor, die jedoch alle ins Leere stiessen: Folgenlos blieben beispielsweise die Lex Forrer von 1900 (eine Kranken- und Unfallversicherung, welche ein «Wöchnerinnengeld» vorsah) oder die Petition des Bundes Schweizerischer Frauenvereine und verschiedener Arbeiterinnenvereine im Jahr 1904. Eine lediglich kleine Linderung der Folgen des acht- bzw. sechswöchigen Arbeitsverbots brachte das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) von 1912, aber dies auch nur für die wenigen versicherten Frauen.

Ein Etappenerfolg: der Verfassungsauftrag von 1945

Im Fahrwasser der Volksinitiative «Für die Familie» der Katholisch-Konservativen und unter dem Eindruck des kriegsbedingten Arbeitskräftemangels fand 1945 der Gegenentwurf zur besagten Initiative dank der Unterstützung der SP und der bürgerlichen Parteien sowie der Frauenbewegung die Zustimmung von Volk und Ständen. Der neu in die Verfassung aufgenommene Artikel 34quinquies beauftragte den Bund, auf dem Gebiet der Mutterschaftsversicherung und der Familienzulagen gesetzgeberisch tätig zu werden. Die Umsetzung beider Aufträge liess jedoch noch Jahrzehnte auf sich warten.

Die Schweiz wurde in den 1960er- und 1970er-Jahren in Europa in Sachen Mutterschutz zunehmend zur Aussenseiterin. Zudem brachte auch die Einführung des Frauenstimmrechts im Jahr 1971 keine neuen Mehrheiten. 1974 erlitten die Volksinitiative «Soziale Krankenversicherung» der SP und der Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament Schiffbruch an der Urne. Beide sahen eine Regelung im Rahmen der Kranken- und Unfallversicherung vor.

Ende der 1970er-Jahre lancierten die Frauenorganisationen, die Gewerkschaften und linke Parteien die Volksinitiative «für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft», die einen revidierten Verfassungsauftrag vorschlug, welcher innert fünf Jahren umzusetzen sei. Die Stimmberechtigten verwarfen die Initiative in der Volksabstimmung von 1984. Als Fehlschlag erwies sich auch die Teilrevision der Krankenversicherung im Jahr 1987, die unter anderem eine über Lohnprozente finanzierte Mutterschaftsversicherung beinhaltete.

Eine wichtige Ursache für das wiederholte Scheitern des Unterfangens, eine Mutterschaftsversicherung einzuführen, war das bis weit ins 20. Jahrhundert hinein vorherrschende bürgerliche Ideal der sich aufopfernden Mutter und des Vaters als Ernährer und Oberhaupt der Familie. Die Mutterschaft galt als «privates», «natürliches» Risiko, das keinen besonderen sozialen Schutz verdiente. Berufstätige verheiratete Mütter passten nicht in dieses Bild. Auch die Warnung vor den unabsehbaren Kosten einer solchen Versicherung verfehlte jeweils ihre Wirkung nicht.

Eine neue Dynamik in den 1990er-Jahren und der späte Durchbruch

Frischen Schwung verliehen dem Anliegen der Frauenstreik von 1991 und der Amtsantritt der neuen Innenministerin Ruth Dreifuss (SP/GE, 1940) im Jahr 1993. Daraus resultierte eine Vorlage, welche einen Lohnersatz für erwerbstätige Frauen sowie einmalige Grundleistungen für erwerbstätige und nichterwerbstätige Mütter umfasste. SVP und FDP sowie Akteure der Wirtschaft ergriffen das Referendum. Sie störten sich besonders an den Grundleistungen für nichterwerbstätige Mütter. 61 Prozent der Stimmbürgerinnen und -bürger sprachen sich 1999 gegen die Vorlage aus. Der Kanton Genf führte in der Folge eine eigene Mutterschaftsversicherung ein. In den anderen Kantonen waren die erwerbstätigen Frauen weiterhin den Regelungen im Obligationenrecht und in ihren Arbeitsverträgen und somit dem Ermessen ihrer Arbeitgeber unterworfen, deren Leistungen stark variierten.

Eine der letzten Lücken

Nach der Niederlage von 1999 bestand allgemein Konsens darüber, dass schnell eine Lösung gefunden werden musste. Im Parlament lagen innert Kürze etliche neue Vorstösse vor. Darunter befand sich die parlamentarische Initiative 01.426 von Nationalrat Pierre Triponez, die am ehesten einen Erfolg an der Urne versprach. Sie stiess in den Räten auf breite Unterstützung. 55,5 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich schliesslich am 26. September 2004 für die Vorlage aus. Die Revision trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Damit wurde eine der letzten grossen Lücken im System der sozialen Sicherheit geschlossen.

Verantwortlich für den Durchbruch dieser Vorlage war aber nicht nur der anhaltende politische Druck – vor allem auch seitens engagierter Frauen und der Frauenbewegung –, ebenso wichtig war der tiefgreifende gesellschaftliche Wandel, welcher in der Schweiz des späten 20. Jahrhunderts Veränderungen auf verschiedenen Ebenen bewirkt hatte. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts gehörten erwerbstätige Frauen mit minderjährigen Kindern nunmehr zur gesellschaftlichen Normalität, und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf war zu einem zentralen politischen Anliegen (fast) aller Parteien avanciert.

Nahezu 20 Anläufe auf Bundesebene waren notwendig, bis am 1. Juli 2005 schliesslich die Mutterschaftsversicherung in Kraft treten konnte. Die alt Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH) und aktuelle Regierungsrätin des Kantons Zürich erzählt, wie sie mit dem damaligen Präsidenten des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) Pierre Triponez (FDP/BE) einen gemeinsamen Nenner fand.