Die SPK beantragt dem Nationalrat bei der Bereinigung der Differenzen beim Parlamentsgesetz (Pa.Iv. SPK-N, 01.401) einstimmig, am Beschluss festzuhalten, dass in Zukunft das ganze Stimmverhalten der Mitglieder beider Räte aufgezeichnet und veröffentlicht werden soll. Damit soll Transparenz über die Abstimmungen in den Räten geschaffen und den interessierten Bürgerinnen und Bürger ein besserer Einblick in die parlamentarischen Entscheidungsprozesse gewährt werden. Der Ständerat will dagegen die Veröffentlichung des Stimmverhaltens in den Ratsreglementen regeln.
Die Kommission will weiter auch daran festhalten, dass ein öffentliches Register über die im Parlamentsgebäude tätigen Lobbyistinnen und Lobbyisten geführt werden soll. Der Ständerat wollte in diesem Register nur die Personen erfassen, die aufgrund einer Einladung eines Ratsmitgliedes eine Zutrittskarte zum Parlamentsgebäude erhalten.
Die Anstellung beim Bund soll auch weiterhin unvereinbar mit einem parlamentarischen Mandat sein (Unvereinbarkeit). Mit 12 zu 10 Stimmen folgte die SPK hier der Meinung des Ständerates. Die Bundesversammlung muss ihre verfassungsmässige Pflicht der Kontrolle über die Bundesverwaltung ohne übermässige personelle Verflechtungen wahrnehmen können. Es ist zu vermeiden, dass die Bediensteten des Bundes in einen Konflikt zwischen der freien Ausübung ihres Mandats und der Loyalität zu ihren Vorgesetzten geraten können. Eine Minderheit will am Beschluss des Nationalrates festhalten und die Unvereinbarkeitsbestimmung für diejenigen Personen im Dienste des Bundes lockern, die nicht an der Erarbeitung von Entscheidgrundlagen für die Bundesversammlung beteiligt sind. Sie findet, dass die Einschränkung der politischen Rechte aller Bediensteten des Bundes unverhältnismässig sei, insbesondere für Personen wie beispielsweise eine Sekretärin der Sportschule Magglingen, bei der ein Loyalitätskonflikt kaum auftreten dürfte.
Die SPK beantragt ihrem Rat mit 15 zu 6 Stimmen, das Bundesratswahlverfahren nicht zu revidieren. Das geltende Verfahren (aufeinander folgende Einzelwahl der Bundesratsmitglieder bei der Gesamterneuerung) erlaubt einen transparenten Wahlablauf. Die vom Ständerat mit knapper Mehrheit beschlossene Verfahrensreform (gleichzeitige Wahl der einzelnen Mitglieder des Bundesrates) würde demgegenüber bloss die Bedeutung heimlicher taktischer Manöver stärken und die Gerüchteküche anheizen. Eine Minderheit will mit der Unterstützung der Beschlüsse des Ständerates erreichen, dass bei den Bundesratswahlen eine echte Leistungsbewertung vorgenommen werden könne.
Gesamthaft folgte die Kommission bei zirka 35 kleineren und grösseren Differenzen dem Ständerat, hielt aber bei ungefähr 10 Differenzen an den Beschlüssen des Nationalrates fest.
Die SPK nahm zudem die Beratungen zum Ausländergesetz auf (02.024n Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)). Die Kommission beschloss, erst zu einem späteren Zeitpunkt nach vertiefenden Anhörungen von Rechtsexperten und verschiedenen Interessengruppen über das Eintreten auf diesen Gesetzesentwurf zu entscheiden.
Die SPK-N tagte am 30. Mai 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).
Bern, 31.05.2002 Parlamentsdienste