Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zur Eidgenössischen Zollverwaltung
Die GPK-S fordert in ihrem Bericht zur Eidgenössischen Zollverwaltung vom Bundesrat, dass er bei der politisch umstrittenen Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Sicherheitskräften eine klare Kompetenzabgrenzung schafft und festlegt, welche sicherheitspolizeilichen Aufgaben das Korps erbringen darf. Spezialdienstleistungen des Grenzwachtkorps zuhanden der Kantone sollen künftig angemessen abgegolten werden. Nach dem Willen der GPK-S soll der Bundesrat zudem prüfen, ob und wie auf die heutige Festschreibung der Mindestanzahl Grenzwächter im Schengen-Bundesbeschluss verzichtet werden kann, ohne dass dabei ein starker und zweckmässiger Grenzschutz in Frage gestellt wird.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) einer umfangreichen Evaluation durch ihre Fachstelle, die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK), unterzogen.

Die GPK-S kommt aufgrund der Untersuchung der PVK zum Schluss, dass die Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps mit den kantonalen Sicherheitsorganen grundsätzlich pragmatisch organisiert ist und gut funktioniert. Andererseits stellt die GPK-S aber auch fest, dass die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit, die seit längerer Zeit politisch umstritten ist, nicht hinreichend klar ist. Die GPK-S fordert deshalb vom Bundesrat, die sicherheitspolizeilichen Kompetenzen des Grenzwachtkorps genauer zu klären und zu definieren, welche Aufgaben das Grenzwachtkorps für die Kantone erfüllen darf. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass das Grenzwachtkorps nicht zur nationalen „Hilfspolizei“ wird. Er soll zudem abklären, welche Spezialdienstleistungen das Grenzwachtkorps für die Kantone erbringt und dafür eine angemessene Abgeltung verlangen.

Die Evaluation hat im Weiteren aufgezeigt, dass die Zollverwaltung, die mit ihren über 4000 Angestellten für rund einen Drittel der Einnahmen des Bundes sorgt, die Veränderungen der letzten Jahre, so etwa die Umsetzung des Schengen-Abkommens, ohne grössere Friktionen gemeistert hat. Die Steuerungsinstrumente der Zollverwaltung sind grundsätzlich zweckmässig konzipiert; sie werden allerdings teilweise nicht im Sinne einer leistungs- und wirkungsorientierten Steuerung angewendet. Daher fordert die GPK-S den Bundesrat in vier Empfehlungen auf, die Steuerungsinstrumente im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltung weiter zu verbessern. Insbesondere sind der Bundesrat als Regierungsgremium und das Parlament noch vermehrt in die Mitbestimmung der politischen Schwerpunkte bei der Aufgabenerfüllung der Zollverwaltung einzubeziehen.

Aufgrund der Evaluation ist die GPK-S im Weiteren zum Schluss gekommen, dass die im Gesetz festgeschriebene Mindestgarantie des Personalbestandes des Grenzwachtkorps zu Problemen führt. Insbesondere hat der Mindestbestand dazu geführt, dass die Zollverwaltung im Rahmen der Entlastungsprogramme der letzten Jahre beim zivilen Zoll überproportional Stellen abbauen musste. Die GPK-S verlangt deshalb vom Bundesrat in einem Postulat, dass der prüft, ob und wie auf die heutige Festschreibung der Mindestanzahl Grenzwächter im Schengen-Bundesbeschluss verzichtet werden kann. Gleichzeitig fordert die GPK-S aber, dass auch in Zukunft ein starker und zweckmässiger Grenzschutz sichergestellt wird.

Zur Frage, wo das Grenzwachtkorps künftig angesiedelt werden soll, nimmt die GPK-S nicht Stellung; die Frage war auch nicht Gegenstand der Untersuchung der PVK. Der Entscheid obliegt dem Bundesrat im Rahmen seiner Organisationskompetenz. Die GPK-S erwartet aber vom Bundesrat, dass er nach objektiven Kriterien praktikable und lösungsorientierte Vorschläge erarbeitet und die entsprechenden Entscheide trifft.

Die Ergebnisse der Untersuchung zur Zusammenarbeit der Armee mit dem Grenzwachtkorps fallen durchzogen aus. Einerseits funktioniert die Zusammenarbeit und wird grundsätzlich als zweckmässig beurteilt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird dagegen als weniger günstig erachtet. Nach Meinung der GPK-S muss nach einem allfälligen Wegfall der Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee nach dem Ablauf des Assistenzdienstes Ende 2012 der personellen Dotierung des Korps - auch ohne Mindestbestandsgarantie - im Sinne eines starken und zweckmässigen Grenzschutzes gebührend Rechnung getragen werden.


Bern, 15. Oktober 2010 Parlamentsdienste