Revision des Krankenversicherungsgesetzes
Die Kommission für soziale Sicherheit schlägt weitere Elemente zugunsten der Förderung integrierter Versorgungsnetze im ambulanten Gesundheitsbereich vor. Weiter trat sie auf die Vorlagen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sowie auf das neue Präventionsgesetz ein.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates setzte die Detailberatung zur Vorlage 04.062 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed Care. Teil 1 bzw. über die integrierten Versorgungsnetze fort.

Für die besonderen Versicherungsformen im Rahmen der integrierten Versorgungsnetze legte sie bereits an der letzten Sitzung eine Vertragsdauer von bis 3 Jahre fest.

Mit 16 zu 9 Stimmen beschloss sie dann, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Vertrag vorzeitig gekündigt bzw. der Versicherer (nicht aber die Versicherungsform) gewechselt werden kann: Dies soll möglich sein bei wesentlichen Änderungen der Versicherungsform oder bei überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen im Kanton. Gegen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Austrittsprämie kann die versicherte Person allerdings sowohl den Versicherer als auch die Versicherungsform vor Ablauf dieser Dauer wechseln.

Weiter beschloss sie mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass Rückvergütungen an die Versicherten nur im Rahmen der integrierten Versorgungsnetze möglich sein sollen. Prämienermässigungen dagegen sollen weiterhin auch in anderen besonderen Versicherungsformen gewährt werden können.

Mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission die Einführung eines differenzierten Selbstbehaltes: Für diejenigen, die in einem integrierten Versorgungsnetz versichert sind, soll dieser künftig 10% und für alle übrigen Versicherten 20% betragen. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie weiter, dass der Bundesrat die Franchise bestimmen und für den Selbstbehalt einen jährlichen Höchstbetrag festsetzen soll. Der jährliche Höchstbetrag für den Selbstbehalt für diejenigen Versicherten, die in einem integrierten Versorgungsnetz sind, soll maximal die Hälfte desjenigen in der ordentlichen Versicherung betragen.

Im Rahmen dieser Beratungen setzte die Kommision einstimmig auch die Forderungen der Motionen Galladé, Gutzwiller, Häberli-Koller und Teuscher (05.3589-05.3892) um, Leistungen bei Mutterschaft von der Kostenbeteiligung zu befreien. Künftig sollen medizinische Leistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt von der Kostenbeteiligung ausgenommen sein. Die Kosten würden rund 25 Millionen Franken betragen.

Nach Anhörungen trat die SGK-NR ohne Gegenstimme auf die Vorlage 08.069 s Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften in der beruflichen Vorsorge ein. Im Zentrum dieser Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) steht die Frage der vollständigen Kapitalisierung von Pensionskassen, die heute über eine Staatsgarantie verfügen. Während der Bund eine Ausfinanzierung dieser Vorsorgeeinrichtungen innert 40 Jahren vorschlug, beschränkte sich der Ständerat auf einen Zieldeckungsgrad von 80 Prozent. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung vom 28./29./30. April 2010 aufgenommen.

Mit 13 zu 7 Stimmen trat die Kommission auf das neue Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (09.076 n) ein. Zuvor hatte sie mit 15 zu 9 Stimmen einen Ordnungsantrag abgelehnt, der die Behandlung des Gesetzes so lange sistieren wollte, bis der Bundesrat in einem Bericht vollständige Transparenz über die Finanzflüsse im Bereich der Prävention und die involvierten Akteure geschaffen hätte. Mit dem Gesetz sollen die verschiedenen Massnahmen auf dem Gebiet der Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung vom Bund besser gesteuert und koordiniert werden.   

Die Kommission tagte am 25. und 26. März 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Thérèse Meyer-Kaelin (CVP, FR) und in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

An den Anhörungen für die Geschäfte 08.069 sowie 09.076 nahmen folgende Personen teil: (08.069) Für die Konferenz der Kantonsregierungen KdK: Jürg Gasche, Finanzdirektor des Kantons Bern, Charles Juillard , Regierungspräsident des Kantons Jura, Roland Ecoffey, Verantwortlicher für die Aussenbeziehungen des Kantons Waadt; für den Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP): Werner Koradi und Alain Pahud, sowie Daniel Dürr, Geschäftsführer des Sicherheitsfonds BVG und Jürg Brechbühl, Präsident der Expertenkommission.

Zum Präventionsgesetz (09.076): Für die Allianz Gesunde Schweiz: Doris Fischer-Täschler, Geschäftsführerin Diabetes-Gesellschaft, Marcel Mesnil, Generalsekretär Pharmasuisse und Christine Romann, Vorstandsmitglied FMH. Für die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik (AWMP): Rudolf Horber, Geschäftsführer AWMP, und Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband. Für die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren: Vizepräsident Carlo Conti. Für die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz: Joachim Eder, Präsident. Für den Schweizerischen Versicherungsverband Heinz Roth und für Santésuisse Stefan Kaufmann und als Experten die Professoren Fred Paccaud (Lausanne) und Nico Künzli (Basel).

 

Bern, 26. März 2010 Parlamentsdienste