Die Kommission hat sich erneut für die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen ausgesprochen. Sie hat mit 10 zu 9 Stimmen an Ihrem Entscheid vom 31. Januar 2011 festgehalten und den drei parlamentarischen Initiativen. Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz (Wobman (10.496), Wasserfallen (10.497), de Bumann (10.499)) Folge gegeben. Die ständerätliche Schwesterkommission hatte diesen im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens mit 7 zu 5 Stimmen keine Folge gegeben.
Die Mehrheit der Kommission hat nochmals festgehalten, dass das Sicherheitsargument heute nicht mehr für ein Verbot gelten kann, dass die Schweiz bezüglich Teststrecken ein Inseldasein führe und für Testfahrten auf ausländische Rundstrecken angewiesen sei. Schliesslich verwies sie auf die kürzlich eingereichte Petition mit 71‘400 Unterschriften, die eine Aufhebung des Verbots verlangt. Die Minderheit der Kommission will der Initiative keine Folge geben.
Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates Sanierung des Gotthard-Strassentunnels behandelt. Er wurde in Erfüllung eines Postulates vom 12. Januar 2009 der ständerätlichen KVF erstellt. Der Bericht erarbeitete vier Varianten für die Sanierung des Tunnels, wobei er zwei in den Vordergrund stellt. Beide gehen von einer Sperrung des Tunnels aus. Bei der ersten Variante wird der Tunnel für 365 Tage pro Jahr gesperrt und die Bauarbeiten dauern rund 2,5 Jahre. Bei der zweiten Variante wird während 280 Tagen pro Jahr gesperrt und die Bauarbeiten dauern rund 3,5 Jahre. Die Kosten werden auf 650, bzw. 752 Millionen Franken geschätzt. Während der Tunnel geschlossen ist, sollen Alternativen auf der Schiene bereitgestellt werden: Ein Verlad für Personenwagen zwischen Göschenen und Airolo sowie einer für Lastwagen durch den neuen Basistunnel. Der Bericht äussert sich auch zu einer zweiten Tunnelröhre, deren Kosten (ohne Kapazitätserweiterung) auf über 2 Milliarden Franken geschätzt werden.
Die ständerätliche Kommission hatte Zusatzabklärungen zum Bericht über die Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere jene auf die Kantone Tessin und Uri, auf Verkehrsstaus, auf Regionen, sowie zu einer Finanzierung mit PPP verlangt. Die nationalrätliche Kommission diskutierte mit Bundesrätin Leuthard eingehend, ob noch weitere Abklärungen nötig seien, um entscheiden zu können, wie der Gotthardstrassentunnel saniert werden soll. Der Kommission und der Bundesrätin war es wichtig, dass ein Entscheid nicht unnötig hinausgezögert wird. So kam die Kommission zum Schluss, dass die in Auftrag gegebenen Abklärungen genügten. Im Übrigen war sie sich bewusst, dass verschiedene hängige Vorstösse bereits weitere Zusatzinformationen verlangen (z.B. Postulat Stadler Markus 11.3019).
In Erfüllung eines Postulates der KVF-S hat der Bundesrat am 17. September 2010 in einem Bericht eine umfassende Evaluation des Fernmeldemarktes vorgelegt (Evaluation zum Fernmeldemarkt). Der Bundesrat nimmt eine sehr fundierte und detaillierte Bestandsaufnahme des Marktes seit dem Inkrafttreten des totalrevidierten Fernmeldegesetzes (FMG) am 1. April 2007 vor. Er stellt dabei fest, dass sich die Teilmärkte unterschiedlich entwickeln und namentlich in den Bereichen des Mobilfunks und des Breitbandangebotes im Festnetz Verbesserungsbedarf besteht. Auch in Sachen Konsumenten- und Jugendschutz ortet der Bundesrat Optimierungspotential. Da das FMG aber erst seit relativ kurzer Zeit in Kraft ist, möchte der Bundesrat in einer Gesamtwürdigung zugunsten der Rechtssicherheit auf eine unmittelbare Gesetzesrevision verzichten.
Die Kommission hat sich den Bericht und dessen Schlussfolgerungen von der zuständigen Departementsvorsteherin ausführlich präsentieren lassen. Die KVF hält fest, dass die heutige Situation in einzelnen Punkten, etwa dem Jugendschutz oder den internationalen Roaming-Gebühren unbefriedigend ist. Die Kommission legt indessen grosses Gewicht auf den Investitionsschutz; sie ist der Meinung, dass alle Signale vermieden werden sollten, welche die Attraktivität des Telekommunikationsmarktes Schweiz für Investoren schmälert. Wie ihre Schwesterkommission unterstützt die KVF des Nationalrates das Vorgehen des Bundesrats, vorläufig auf eine Gesetzesrevision zu verzichten. Die Kommission möchte allerdings vom Bundesrat künftig regelmässig über die Entwicklungen im Fernmeldemarkt informiert werden.
Bern, 29. März 2011 Parlamentsdienste