Die WBK-S hatte am 24. und 25. März 2011 das Bundesgesetz Forschung am Menschen (09.079) beraten. Offen geblieben war in der ansonsten abgeschlossenen Detailberatung die Frage der Einrichtung von Ombudsstellen. Die Kommission beschloss, nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) mit 8 gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, ihrem Rat eine Verankerung von Ombudsstellen im Humanforschungsgesetz zu beantragen. Die Kantone sollen diese Ombudsstellen bezeichnen und zeichnen sich auch für deren Organisation und Aufgaben verantwortlich. Eine Kommissionsminderheit möchte auf die Einrichtung von Ombudsstellen verzichten.
Weiter stimmte die Kommission einem Rückkommensantrag zu und beschloss in der Folge mit 8 gegen 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, in Artikel 55 Absatz 1 den von der Kommission eingefügten Begriff „Forschungsprojekte“ durch „klinische Studien“ zu ersetzen. Gleichzeitig wurde in Artikel 3 die Definition dieses Begriffs eingefügt. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese neue Formulierung der gängigen internationalen Praxis entspreche und dass – im Gegensatz zur Festlegung eines Registers für bewilligte Forschungsprojekte – ein Register für bewilligte klinische Studien den administrativen Aufwand verringern werde. Eine Kommissionsminderheit möchte an der von der Kommission ursprünglich gewählten Formulierung („Forschungsprojekte“) festhalten. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission den Gesetzesentwurf zur Forschung am Menschen einstimmig an.
Der Motion der Schwesterkommission zu den Heilversuchen (11.3001) stimmte die Kommission mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Sie nahm jedoch Änderungen vor, welche von einer kommissionsinternen Arbeitsgruppe ausgearbeitet worden waren. Erstens wurde die Frist von zwei Jahren in den Motionstext aufgenommen, innerhalb welcher der Bundesrat seinem Auftrag nachzukommen hat. Zweitens beauftragt die Kommission den Bundesrat dezidiert, bestehende rechtliche Graubereiche sowie den Handlungsbedarf zu erfassen und Vorschläge für Ergänzungen zu formulieren. Verstärkt wurde auch der Auftrag an den Bundesrat, Patientinnen und Patienten vor fragwürdigen Heilversuchen, die zu deren Nachteil und ohne Aufklärung und Einwilligung ausgelegt sind, künftig auszuschliessen.
Weiter führte die WBK-S Anhörungen zur Kulturbotschaft 2012-2015 (Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015; 11.020) durch. Hearingsteilnehmende waren Vertreterinnen und Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Stiftung Pro Helvetia (PH), des Schweizerischen Städte- und Gemeindeverbands, der Dachverbände Suisseculture, Cinésuisse, Schweizer Heimatschutz sowie der Foto-Institutionen der Schweiz und der Eidgenössischen Fotokommission. Allgemein wurde diese erste Finanzierungsbotschaft, die sich auf das neue Kulturförderungsgesetz stützt, sowohl von den Hearingsteilnehmenden wie von den Kommissionsmitgliedern begrüsst und als gute Basis für die folgenden Kulturbotschaften erachtet. Die Kommission stellte jedoch fest, dass mit den vom Bundesrat in den Bundesbeschlüssen geforderten finanziellen Mittel den Anliegen der Kulturschaffenden nicht im gewünschten Umfang Rechnung getragen werden kann. Für die Kommissionsmitglieder stellt sich nun die schwierige Herausforderung zu beschliessen, ob und für welche Kulturbereiche sie die einzelnen Zahlungsrahmen erhöhen will.
Die Kommission beschloss einstimmig auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung steht am 17. Mai 2011 auf der Traktandenliste.
Die Kommission tagte am 9. Mai 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und im Beisein von Bundesrat Didier Burkhalter.
Bern, 10. Mai 2011 Parlamentsdienste