Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat ihre dem Rat am 11. Mai 2012 unterbreiteten Anträge zur Änderung des Asylgesetzes wie folgt ergänzt:

1. Die Kommission beantragt mit 14 zu 7 Stimmen und einer Enthaltung, dass die Gesetzesänderung, wonach Wehrverdienstverweigerung und Desertion nicht mehr als Asylgrund gelten (Art. 3 Abs. 3 AsylG), dringlich erklärt wird. Die Kommission betrachtet diese Massnahme als in sachlicher und zeitlicher Hinsicht derart dringlich, dass sie unmittelbar nach der Verabschiedung durch das Parlament in Kraft treten soll. Ein allfälliges Referendum kann in diesem Fall erst nachträglich ergriffen werden.

2. Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, dass renitente und straffällige Asylsuchende in besonderen Zentren untergebracht werden können. Neu können die Standortkantone die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden beschränken, indem ihnen ein Rayon rund um derartige Zentren zugewiesen wird. Der Bund kann den Standortkantonen einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten entrichten.

3. Als weitere Ergänzung des Asylgesetzes beantragt die Kommission, dass der Bund den Bau und die Einrichtung von Haftanstalten, die dem Vollzug der Ausschaffungshaft dienen, teilweise finanzieren kann.

Die Kommission nahm Kenntnis von einem Kurzgutachten des Bundesamtes für Migration zur Frage, ob ein Ersatz der Sozialhilfe durch Nothilfe für Asylsuchende während des Asylverfahrens im Widerspruch zur Bundesverfassung oder zur Genfer Flüchtlingskonvention steht. Das Gutachten kommt zur Schlussfolgerung, dass eine derartige Lösung, die von einer Minderheit der SPK beantragt wird, in rechtlicher Hinsicht vertretbar wäre. Das Gutachten äussert sich nicht zur Frage, ob diese Lösung in praktischer und politischer Hinsicht wünschbar ist. Neue Anträge zu diesem Thema wurden in der Kommission nicht gestellt.

Die Kommission tagte am 31. Mai 2012 unter der Leitung von Nationalrat Ueli Leuenberger (G/GE).

Bern, 31. Mai 2012 Parlamentsdienste