1. Motionen betreffend Agrarfreihandelsabkommen mit der EU: 11.3464 Mo. Favre Laurent, 10.3473 Mo. Joder, 10.3818 Mo. Darbellay
Die Kommission beantragt ihrem Rat, die drei vom Nationalrat angenommenen Motionen abzulehnen, welche verlangen, dass auf ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU verzichtet wird (Abstimmungsergebnisse: 11.3464: 9 :3 :1; 10.3473: 10 :3; 10.3818: 7 :3 :3). An deren Stelle beantragt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, eine Motion (12.3014) mit folgendem Wortlaut anzunehmen:
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende September 2012 eine Standortbestimmung über die Verhandlungen, und deren Ergebnisse, für ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU vorzunehmen. Dazu gehören die Abstimmung mit der AP 2014-17 und eine Evaluation des Käsefreihandels. Der Bundesrat zeigt mögliche Alternativen zum bisherigen Verhandlungsansatz auf, mit dem Ziel einer schrittweisen und kontrollierten Einführung des Agrar- und Lebensmittelfreihandels mit der EU.
Die Mehrheit der Kommission lehnt die drei Motionen in erster Linie deshalb ab, weil sie in den Kompetenzbereich des Bundesrates eingreifen und weil mit deren Annahme zu einem Zeitpunkt, da die Schweiz koordinierte Verhandlungen für alle Bereiche anstrebt, ein äusserst negatives Signal an die EU ausgesendet würde. Zum andern kann ein Freihandelsabkommen eine Chance sein, die Konkurrenzfähigkeit einer Landwirtschaft zu erhalten, sie sich früher oder später, insbesondere wenn die Verhandlungen innerhalb der WTO einmal abgeschlossen sind, der Öffnung der Märkte wird stellen müssen.
Die Mehrheit der Kommission ist allerdings der Auffassung, dass der Bundesrat einen Bericht mit einer Standortbestimmung über die Verhandlungen vorzulegen hat. Darin muss aufgezeigt werden, wie die Agrarpolitik 2014-2017 den Herausforderungen der Marktöffnung gerecht werden soll. Eine Evaluation des Käsefreihandels soll aufzeigen, ob die bereits erfolgte Öffnung insgesamt positiv zu beurteilen ist. Ziel einer schrittweisen und begleiteten Öffnung muss es nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sein, eine gute Positionierung der schweizerischen Landwirtschaft auf den Märkten anzustreben und die Wettbewerbsfähigkeit der ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette inklusive Tourismus und Gastronomie zu stärken.
Eine Minderheit beantragt dem Rat, die drei Motionen des Nationalrates anzunehmen. Sie ist der Meinung, dass ein Freihandelsabkommen im Agrarbereich die Existenz von sehr vielen Landwirtschaftsbetrieben bedrohen und der Selbstversorgung des Landes schaden würde.
2. 11.043 Besteuerung nach dem Aufwand. Bundesgesetz
Bereits an ihrer Sitzung vom 19. und 20. Januar 2012 ist die WAK-S ohne Gegenstimme auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision der Aufwandbesteuerung eingetreten und hat sich damit grundsätzlich für eine Verschärfung der Pauschalbesteuerung ausgesprochen. In der Zwischenzeit hat sie die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Berechnungen anzustellen, um die finanziellen Auswirkungen einer Veränderung der für die Veranlagung relevanten Parameter abschätzen zu können. Vor dem Hintergrund dieser Zusatzinformationen und insbesondere mit Rücksicht auf die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, kommt die Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass es sich beim Entwurf des Bundesrat um eine austarierte Lösung handelt. Sie berücksichtigt sowohl Standorts- als auch Steuergerechtigkeitsüberlegungen und stellt nicht zuletzt einen Kompromiss dar, welcher den unterschiedlichen Anliegen der Kantone gerecht wird. Ein Antrag, nach welchem die Mindestbemessungsgrundlage mindestens 500‘000 Fr. (Vorschlag des Bundesrates: 400‘000.-) oder dem Zehnfachen des jährlichen Mietzinses (Bundesrat: Faktor 7) oder dem Vierfachen des jährlichen Pensionspreises (Bundesrat: Faktor 3) entsprechen sollte, wurde mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage wurde mit 8 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie wird in der Frühjahrssession im Ständerat behandelt.
3. 08.053 Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer
Die Kommission hat den Antrag ihrer Schwesterkommission des Nationalrates geprüft, wonach die von der Frankenstärke besonders betroffene Schweizer Hotellerie für ein Jahr von der Mehrwertsteuer zu befreien sei. Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, auf die entsprechende Vorlage nicht einzutreten.
Mehrere Argumente führten die Kommission zu diesem Entscheid. Erstens würde die gesamte Hotellerie ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten von dieser Befreiung profitieren, dies obwohl die Bergregionen grössere Einbussen aufgrund der Frankenstärke hinnehmen müssen als die Städte. Zweitens wird diese Massnahme als lediglich konjunkturpolitisch beurteilt. Sie wirkt weder strukturell noch leistet sie einen Beitrag zu Qualitätssteigerung. Drittens ist die Steuerbefreiung verfassungsmässig problematisch, da Art. 130 Abs. 2 BV eine Besteuerung der Berherbergungsleistungen zwischen dem Normalsatz und dem reduzierten Satz vorsieht.
Die Kommissionsminderheit unterstützt diese Massnahme, weil sie sich in ihren Augen positiv auf den gesamten Hotelleriesektor auswirken würde. Gleichzeitig betont sie, dass die Hotellerie damit konkurrenzfähig bliebe gegenüber dem Ausland und den Zweitwohnungen.
4. Nationalbank
Im Hinblick auf die ausserordentliche Session betreffend die «Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Schweizerischen Nationalbank» befasste sich die Kommission mit der Aufsicht über die Nationalbank.
Um den Handlungsspielraum abstecken zu können, innerhalb dem der Gesetzgeber bei gleichzeitiger Wahrung der Unabhängigkeit der SNB intervenieren kann, hat die Kommission den Bundesrat in einem Postulat beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher die interne und externe Aufsichtsstruktur der Schweizerischen Nationalbank (SNB) analysiert und nötigenfalls Verbesserungsvorschläge aufzeigt.
Die Kommission hat am 14. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.
Bern, 15. Feburar 2012 Parlamentsdienste