12.021 n Agrarpolitik 2014-2017
In Bezug auf das Herzstück der Vorlage – die Versorgungssicherheitsbeiträge – beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Abstufung des Grünlandbeitrages unter Berücksichtigung des Viehbesatzes beizubehalten. Die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass damit die negativen Anreize der heutigen
Tierhalterbeiträge wegfallen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Streichung hingegen wesentlich gemildert werden könnten. Die Lösung des Bundesrates würde in ihren Augen zu einer starken Extensivierung der Landwirtschaft führen. Eine Minderheit hingegen spricht sich für den Entwurf des Bundesrates und damit den Entscheid des Nationalrates aus, gemäss welchem nicht mehr massgeblich von der Zahl der gehaltenen Tiere, sondern von der Grösse der bewirtschafteten Fläche abhängen soll, wie viel Subventionsbeiträge ein Betrieb erhalten wird. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die neue Formulierung der Kommissionsmehrheit ein Festhalten am heutigen System darstellt und damit weiterhin Anreize bietet, welche zu unerwünschten Auswirkungen wie Überproduktion, Umweltschäden und tiefere Bauerneinkommen führen.
Eine weitere Minderheit verlangt, dass mehr Geld an die Bauern in der voralpinen Hügelzone und in den Berggebieten fliessen soll. Der entsprechende Antrag wurde mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Mit 7 zu 4 Stimmen empfiehlt die WAK-S dem Ständerat, im Bereich der Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden vom heutigen System der Versteigerung der Kontingente wieder abzukehren und die Zollkontingente zu 40 Prozent nach der Zahl der im Inland geschlachteten Tiere zuzuteilen. Die Kommissionsmehrheit will damit die Produzenten und dabei insbesondere kleingewerbliche Betriebe fördern und erhofft sich, damit die Inlandproduktion von Fleisch zu vergünstigen. Eine Minderheit erachtet die Versteigerung von Kontingenten als transparenteres System, welches einen gesunden Wettbewerb schafft.
In der Herbstsession hat der Nationalrat entgegen dem Antrag des Bundesrates beschlossen, dass auch Flächen, welche in Bauzonen liegen, in den Genuss von Direktzahlungen kommen sollen. Die WAK-S schlägt nun mit 7 zu 5 Stimmen einen Kompromiss vor, wonach nur für Flächen, welche nach Inkrafttreten der Agrarpolitikrevision eingezont werden, keine Direktzahlungen mehr ausgerichtet werden dürfen.
Einstimmig hat sich die WAK-S dafür ausgesprochen, dass auch landwirtschaftsnahe Tätigkeiten in den Geltungsbereich des Landwirtschaftsgesetzes fallen sollen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass diesen Tätigkeiten basierend auf landwirtschaftlichen Aktivitäten erfolgen.
Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer Sitzung vom 14. November weiterführen.
12.485 Pa.Iv. WAK-N. MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Verlängerung
Die Kommission hat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zugestimmt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, mit welchem der befristete MwSt.-Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2017 verlängert werden soll.
Die Kommission hat am 6. November 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.
Bern, 07. November 2012 Parlamentsdienste