Erwerbsersatzordnung: Unregelmässigkeiten bei der Abrechnung von freiwilligen Militärdienstleistungen
​Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat anhand der Untersuchungen, die von der Bundesverwaltung in dieser Angelegenheit durchgeführt wurden, festgestellt, dass die Militärverwaltung über Jahre hinweg in grossem Masse freiwillige Militärdienstleistungen missbräuchlich in Anspruch nahm, um zu Lasten der Erwerbsersatzordnung (EO) Personalkosten einzusparen. Der Bundesrat und die involvierten Departemente haben zwar bereits verschiedene wichtige Verbesserungsmassnahmen getroffen, doch bedarf es insbesondere beim Aufsichtssystem zusätzlicher Massnahmen, damit in Zukunft weitere Unregelmässigkeiten solchen Ausmasses verhindert werden können.

Im Dezember 2010 hatte die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) verschiedene Unregelmässigkeiten bei den freiwilligen Militärdienstleistungen und dem entsprechenden Erwerbsersatz festgestellt. Daraufhin leiteten das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) rasch verschiedene interne Untersuchungen zur Abklärung der Sachverhalte ein. Ab Frühling 2011 begleitete die GPK-S diese Untersuchungen unter dem Gesichtspunkt der parlamentarischen Oberaufsicht, um insbesondere beurteilen zu können, ob zur künftigen Verhinderung solcher Vorkommnisse noch weitere Massnahmen getroffen werden müssen.

Die GPK-S hat anhand der Ergebnisse dieser Untersuchungen festgestellt, dass die Militärverwaltung über Jahre hinweg in grossem Masse freiwillige Militärdienstleistungen missbräuchlich in Anspruch nahm, um zu Lasten der EO Personalkosten einzusparen.

Im Gegensatz zur Thematik der bereits 2006 entdeckten Unregelmässigkeiten im Bereich Zivilschutz, die auch die Kantone und die Gemeinde betraf, sind in dieser Angelegenheit nur die Bundesbehörden betroffen.

Im Dezember 2011 erstattete der Bereich Verteidigung des VBS dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) vier Millionen Franken als Entschädigung für zu Unrecht bezogene Vergütungen. Diese Zahlung wurde zwischen dem VBS und dem EDI gemeinsam festgelegt, gestützt auf die Schlussfolgerungen der Administrativuntersuchung, welche von einem externen Untersuchungsbeauftragten im Auftrag des VBS durchgeführt worden war.

Die GPK-S hat zudem festgestellt, dass aufgrund der Schlussfolgerungen dieser Administrativuntersuchung bereits langfristige Verbesserungsmassnahmen getroffen worden sind, so insbesondere die Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV). Bei dieser Revision, die seit dem 1. Juli 2012 in Kraft ist, sind die Bedingungen für die Zulassung zu einer freiwilligen Militärdienstleistung sowie die Höchstdauer einer solchen Dienstleistung präzisiert worden.

Die GPK-S begrüsst zudem, dass sich der Bereich Verteidigung und das BSV in einer ergänzenden Untersuchung mit den Problembereichen befasst haben, auf welche die Administrativuntersuchung nicht näher eingegangen war, so insbesondere mit der Finanzierung via EO von Tätigkeiten der Armee, die vorab der Sportförderung dienen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass sich das VBS und das EDI aufgrund der Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung auf die Zahlung eines weiteren Pauschalbetrags von vier Millionen Franken des Bereichs Verteidigung an das BSV zur Schadensregulierung geeinigt haben.

Trotz dieser positiven Erkenntnisse muss aber auch festgehalten werden, dass die extensive Inanspruchnahme von freiwilligen Militärdienstleistungen offensichtlich in grossem Masse und über mehrere Jahre hinweg praktiziert wurde, ohne dass eine Aufsichtsinstanz sich eingeschaltet hätte oder die oberen Führungsstellen der Armee und des VBS eingeschritten wären. Nach Auffassung der GPK-S weist diese Situation deshalb auf erhebliche Führungsmängel hin: Erstens hätten die Führungsorgane dafür sorgen müssen, dass die ihren Diensten übertragenen Aufgaben korrekt erfüllt werden können und dabei die vom Parlament beschlossenen Personaleinsparungen berücksichtigt werden, indem sie nötigenfalls die betroffenen Aufgaben priorisiert oder auf einige davon gar verzichtet hätten; zweitens wäre es ihre Aufgabe gewesen, dafür zu sorgen, dass von den freiwilligen Militärdienstleistungen vorschriftsgemäss Gebrauch gemacht wird und zur Vermeidung von Missbräuchen wirksame Kontrollmechanismen eingesetzt werden.

Zu den weiteren Problemen, auf welche der heute veröffentlichte Bericht der GPK-S eingeht, gehören insbesondere die in der Administrativuntersuchung aufgezeigten schwerwiegenden Defizite bei der Datenqualität sowie der Umstand, dass in Bezug auf die Inanspruchnahme der EO zur Finanzierung von Tätigkeiten der Armee, die vorab der Sportförderung dienen, noch verschiedene Punkte geklärt werden müssen.

Die GPK-S ist deshalb zum Schluss gelangt, dass trotz der Verbesserungsmassnahmen, die in dieser Sache bereits getroffen worden sind, zusätzliche Massnahmen nötig sind, damit weitere Unregelmässigkeiten solchen Ausmasses in Zukunft verhindert werden können. Insbesondere erwartet sie vom Bundesrat, dass er das Aufsichtssystem im Bereich der freiwilligen Militärdienstleistungen eingehend überprüft. Ebenfalls sollte er dafür sorgen, dass die Departemente ihre Massnahmen fortführen, um sicherzustellen, dass sie in Zukunft über verlässliche Daten verfügen, anhand denen sich allfällige Unregelmässigkeiten frühzeitig erkennen lassen. Im Weiteren sollte der Bundesrat u.a. überprüfen, ob es sachgerecht ist, weiterhin EO-Entschädigungen für Tätigkeiten der Armee zu zahlen, die vorab der Sportförderung dienen.

Die GPK-S erwartet vom Bundesrat, dass er zu ihrem Bericht bis zum 20. September 2013 Stellung nimmt.

Die Kommission hat am 28. Juni 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Paul Niederberger (CVP, NW) in Bern getagt. 

 

Bern, 1. Juli 2013  Parlamentsdienste