Revision des Obligationenrechts
​Die Kommission schlägt die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten im gesamten Fernabsatzgeschäft vor. Diese sollen damit besser vor übereilten Kaufentscheiden und Überrumpelung geschützt werden.

​Mit 8 zu 2 Stimmen hat die Kommission einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts (OR) angenommen. Sie setzt damit eine parlamentarische Initiative (06.441) um. Das von der Kommission beantragte gesetzliche Widerrufsrecht soll grundsätzlich bei allen Konsumentenverträgen gelten, die geschlossen werden, ohne dass sich die Vertragsparteien physisch begegnen, also etwa bei Käufen im Internet oder via Telefon. Ausgenommen sind allerdings verschiedene Bereiche und Verträge, bei denen ein Widerrufsrecht entweder sachlich nicht gerechtfertigt oder aber praktisch nicht sinnvoll wäre. Bereits heute kennt das OR ein Widerrufsrecht für die sogenannten Haustürgeschäfte (Art. 40a ff. OR). Da die Kommission insbesondere auch bei Käufen im Internet oder via Telefon ein erhöhtes Schutzbedürfnis für Konsumentinnen und Konsumenten erkennt, schlägt sie eine entsprechende Ausdehnung dieses Rechts vor. In Anlehnung an das europäische Recht empfiehlt die Kommission zudem eine Erhöhung der Widerrufsfrist von heute 7 auf 14 Tage. Eine Minderheit der Kommission will sich bei der Ausweitung des Widerrufsrechts auf den Bereich des Telefonverkaufs beschränken. Der Erlassentwurf der Kommission und der diesen erläuternde Bericht sind auf der Website des Parlaments abrufbar.

Vorsorgeausgleich bei Scheidung

Die Kommission hat mit der Detailberatung der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Zivilgesetzbuchs im Bereich des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung (13.049) begonnen. Sie wird diese im ersten Quartal 2014 fortsetzen und danach über ihre Beschlüsse informieren.

Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Die Kommission hat die Detailberatung zu dieser Vorlage (13.025) aufgenommen. Sie wird ihre Beratung im ersten Quartal 2014 fortsetzen und danach über ihre Beschlüsse informieren.

Strafverfolgung bei Fälschung von Autobahnvignetten

Einstimmig empfiehlt die Kommission ihrem Rat die Annahme einer Motion (13.3063), welche die Fälschung von Autobahnvignetten von der Bundesgerichtsbarkeit auf die kantonale Gerichtsbarkeit übertragen will.

Gewalt gegen Staatsangestellte

Die Kommission hat bei der Vorprüfung der Standesinitiative des Kantons Waadt (11.312), welche eine strengere Bestrafung von Gewalt gegen Beamte und Behörden verlangt, beschlossen, ihrem Rat angesichts der hängigen Revision des Sanktionenrechts (12.046) und der anstehenden Botschaft des Bundesrates über die Harmonisierung der Strafrahmen zu beantragen, ihre Arbeit zu dieser Initiative für mindestens ein Jahr zu sistieren.
Die Kommission hat am 14. November 2013 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

Bern, 15. November 2013 Parlamentsdienste