13.085 Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe. Volksinitiative
Die Kommission hat an ihrer heutigen Sitzung den definitiven Text für den direkten Gegenentwurf mit dem Titel „Heiratsstrafe abschaffen – für eine Familienpolitik für alle“ verabschiedet. Der direkte Gegenentwurf verzichtet einerseits auf die Definition der Ehe und verhindert andererseits, dass ein Individualbesteuerungssystem für Ehepaare von vornherein ausgeschlossen wird. Er umfasst somit ausschliesslich das Diskriminierungsverbot. Damit soll erreicht werden, dass Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren namentlich im Bereich Steuern nicht mehr benachteiligt werden. Die Kommission beschliesst ausserdem, dass der direkte Gegenentwurf einem ausgewählten Adressatenkreis (Kantone, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien sowie die Schweizerische Schwulen- und Lesbenorganisation Pink Cross und LOS) zur Konsultation unterbreitet werden soll. Zwei Minderheitsanträge für einen direkten Gegenentwurf, die der gleichen Grundsatzüberlegung folgen wie der Antrag der Mehrheit, werden ebenfalls zur Konsultation unterbreitet.
Die Kommission wird die Ergebnisse der Konsultation im vierten Quartal beraten.
03.445 Pa.Iv. Lustenberger. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich der Version des Ständerates anzuschliessen, wonach die Ausbildung von Lernenden nur für jene öffentlichen Beschaffungen als Zuschlagskriterium eingeführt werden soll, welche nicht internationalen Verpflichtungen unterstellt sind. Eine Minderheit beantragt, an der ursprünglichen Formulierung, die keine Einschränkung des Anwendungsbereichs für dieses neue Kriterium vorsieht, festzuhalten.
12.036 DBG und StHG. Anpassung an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB
Die Kommission ist mit 9 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung konzentrierte sich die Diskussion vornehmlich auf die Verfolgungsverjährungsfristen im Steuerstrafrecht.
Die Kommission ist sich im Grundsatz einig, dass Verfolgungsverjährungsfristen für Übertretungen (z.B. Steuerhinterziehung) kürzer sein sollten, als jene für Vergehen (z.B. Steuerbetrug). Sie folgt damit einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2008 (134 IV 328; 6B_686/2008). Mit 16 zu 6 Stimmen beantragt sie deshalb, die Verfolgungsverjährungsfrist für Übertretungen von den vom Bundesrat beantragten 15 Jahren auf 10 Jahre zu verkürzen und jene für Vergehen gemäss Antrag des Bundesrates bei 15 Jahren zu belassen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass damit nicht nur die Fristen innerhalb des Steuerstrafrechts austariert sind, sondern dass sie auch gegenüber dem übrigen Strafrecht in einem vertretbaren Verhältnis stehen.
Eine Minderheit beantragt, die Fristen bei 15 Jahren für Übertretungen und 20 Jahren für Vergehen festzulegen. Die Kommission stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 6 Stimmen zu.
12.503 Pa.Iv. Vitali. Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen
Die Kommission hat mit 18 zu 6 Stimmen einer Vorlage zugestimmt, durch welche sehr kleine Versicherungsgenossenschaften von der Aufsicht im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ausgenommen werden. Die Vorlage wird dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet und voraussichtlich in der kommenden Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.
Der Handlungsbedarf im Sinne der parlamentarischen Initiative wurde von der Kommission kaum bestritten; von einzelnen Kommissionsmitgliedern wurde aber geltend gemacht, dass die Änderung des VAG auch im Rahmen der an den Bundesrat zurückgewiesenen Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes umgesetzt werden könnte.
13.4253 Mo. Ständerat (Abate). Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten
Mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen stimmt die Kommission der Motion des Ständerates 13.4253 zu, welche verlangt, dass italienische Treuhandgesellschaften – die sogenannten Fiduciarie statiche – als Börsenagenten anerkannt werden. Im Rahmen der früheren italienischen Steueramnestien haben in Italien wohnhafte Personen ihre Vermögen steuerlich regularisiert. Um sich weiterhin steuerlich korrekt zu verhalten übernehmen die Fiduciarie statiche eine Vertreterrolle für die Ablieferung der in Italien geschuldeten Steuern auf den in der Schweiz gehaltenen Vermögen. Da die Fiduciarie statiche nicht als Bank oder Börsenagenten gelten, unterliegen Vermögenswerte, welche an sie übertragen werden, einer Umsatzabgabe. Werden die Vermögenswerte nach der Steuererhebung durch die italienischen Finanzintermediäre wieder auf einer Schweizer Bank deponiert, ist die Umsatzabgabe ein weiteres Mal geschuldet. Werden die Gelder hingegen im Ausland deponiert, wird keine weitere Umsatzabgabe geschuldet. Um die daraus folgende Marktverzerrung zu vermeiden, soll nun das Bundesgesetz über die Stempelabgaben angepasst werden. Diese Änderung erfolgt steuerneutral, da die rein steuerlich motivierten Transaktionen nicht besteuert werden.
Die Kommission hat am 23. Juni 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.
Bern, 24. Juni 2014 Parlamentsdienste