Würzfleischimporte

Im Rahmen der am 18. März 2010 von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei eingereichten parlamentarischen Initiative „Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch“ (10.426) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 10. November 2014 einen Vorentwurf für eine Revision des Zolltarifgesetzes angenommen.

In der Schweiz sind die Importe von gewürzten Fleischzubereitungen der Rindviehgattung mengenmässig nicht beschränkt und haben vor allem in den letzten zehn Jahren stark zugenommen. Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft in Kapitel 2 und 16 des Zolltarifs neue schweizerische Anmerkungen, wonach gewürzte Fleischprodukte neu in das Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht werden und somit einer höheren Zollbelastung unterliegen.
Durch diese Änderung möchte die Kommissionsmehrheit einer Aushebelung der Marktordnung und dem steigenden Preisdruck für inländische Produzenten der Fleischbranche entgegenwirken. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus ihrer Sicht widerspricht die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Kapitels 2 des Zolltarifs völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.
 
Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis am 12. März 2015 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf der Webseite der Bundeskanzlei oder der Kommission abgerufen werden.
 
Bern, 1. Dezember 2014  Parlamentsdienste