Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung
​Die Untersuchung von fünf ausgewählten Fällen (Swissmedic, ENSI, RAB, Com-Com und WEKO) durch die parlamentarische Verwaltungskontrolle zeigt auf, dass die Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden uneinheitlich und teilweise lückenhaft gesetzlich normiert ist. Zudem nimmt der Bundesrat nach Ansicht der GPK-S seine Einflussmöglichkeit zur Sicherung der Unabhängigkeit durch die Wahl geeigneter Personen in die Leitungsgremien nicht genügend wahr. Die GPK-S fordert daher Massnahmen vom Bundesrat zur Stärkung der Unabhängigkeit der Aufsichts- und Regulierungsbehörden.

​In ihrem heute veröffentlichten Bericht beurteilt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) auf der Grundlage einer Evaluation der parlamentarischen Verwal-tungskontrolle (PVK) die rechtlichen Grundlagen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden. Dabei wurde ebenfalls untersucht, wie die Anwendung der rechtlichen Vorgaben aus der Sicht der Praxis eingeschätzt wird und was der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen unternimmt, um die Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden zu gewährleisten. Von den 16 identifizierten Aufsichts- und Regulierungsbehörden wählte die Kommission fünf Behörden für eine detaillierte Analyse aus: das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic), das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI), die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) und die Wettbewerbskommission (WEKO). In ihrem Bericht richtet die GPK-S nun vier Empfehlungen an den Bundesrat.

Die GPK-S stellt fest, dass die Unabhängigkeit der Aufsichts- und Regulierungsbehörden uneinheitlich und teilweise lückenhaft normiert ist. So fehlen für einzelne Behörden gesetzliche Bestimmungen betreffend die Vermeidung von Interessenskonflikten oder betreffend Anforderungsprofile an die Leitungsgremien. Zwar gleichen einige der untersuchten Behörden diese Lücken durch interne Reglemente und Weisungen aus; doch stellt die GPK-S fest, dass dies nicht einheitlich und systematisch geschieht. Die Kommission fordert daher vom Bundesrat die gesetzliche Verankerung der wichtigen Aspekte der Unabhängigkeit gemäss einem einheitlichen Konzept.

Die GPK-S kritisiert zudem die passive Rolle des Bundesrates bei der Wahl der Leitungsgremien der Aufsichts- und Regulierungsbehörden. Die Evaluation der PVK zeigt auf, dass der Bundesrat seine Einflussmöglichkeit zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Behörden durch die Wahl geeigneter Personen mit einer hohen Sensibilität für Fragen der Unabhängigkeit nur beschränkt wahrnimmt. So stellt der Bundesrat oft keine Anforderungsprofile für Personen der Leitungsgremien auf und übernimmt die Wahlvorschläge der Behörden ohne nähere Prüfung. Die Wahl der Leitungsgremien wird so zu einer reinen Bestätigung der von den Behörden vorgeschlagenen Kandidaten.

Die GPK-S stellt allgemein fest, dass die Unabhängigkeit einer Behörde stark von der per-sönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder der Führungsgremien sowie der Mitarbeitenden, deren Identifikation mit ihrer Rolle sowie deren Sensibilität für Fragen der Unabhängigkeit – kurz: von der gelebten Unabhängigkeitskultur – geprägt wird. Die Evaluation zeigt verschiedene Faktoren auf, welche sich positiv auf diese persönliche Unabhängigkeit auswirken, z. B. Sensibilisierungsmassnahmen innerhalb der Behörden oder das Vorhandensein einer Instanz, welche im Zweifelsfall beurteilen kann, ob die Unabhängigkeit gewährleistet ist. Die Kommission fordert den Bundesrat daher auf, geeignete Massnahmen zu prüfen, um die gelebte Unabhängigkeitskultur zu stärken.

Gemäss der Evaluation der PVK führten die gesetzgeberischen Lücken anscheinend bisher in der Praxis zu keinen grösseren Schwierigkeiten, unter anderem weil die Behörden teilweise weitgehende Selbstregulierungen getroffen haben. Gleichwohl ist die GPK-S der Auffassung, dass der Bundesrat eine einheitlichere und optimierte Normierung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden anstreben soll, bei welcher die Eckwerte der Unabhängigkeit auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die GPK-S fordert deshalb den Bundesrat mit ihrem Bericht auf, ihre Feststellungen und Empfehlungen prüfen und bis am 15. Januar 2016 Stellung zu nehmen.

Sie hat am 6. Oktober 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) in Bern getagt.

 

Beilage: Materialien zum Bericht der PVK zuhanden der GPK-S vom 2. Februar 2015

 

 

Bern, 8. Oktober 2015 Parlamentsdienste