Anrechenbare Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragt mit knapper Mehrheit, die Vorlage zur Neuberechnung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen an den Bundesrat zurückzuweisen. Zudem tritt sie ohne Gegenstimme auf das neue Krebsregistrierungsgesetz ein.

​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, das Geschäft ELG. Anrechenbare Mietzinsmaxima (14.098 n) an den Bundesrat zurückzuweisen. Diese Vorlage, die in Erfüllung der vom Parlament am 11. Juni 2012 angenommenen Motion 11.4034 ausgearbeitet wurde, sieht vor, die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse anzuheben und dabei der je nach Region unterschiedlichen Mietzinsbelastung sowie dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen. Die Kommission trat zunächst mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage ein und anerkannte somit den Handlungsbedarf. Die Mehrheit ist jedoch der Ansicht, dieses Problem sei im Rahmen der anstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zu behandeln. Die Minderheit ist demgegenüber der Auffassung, das Problem sei zu dringend, um es hinauszuschieben. Das Geschäft kommt voraussichtlich in der Herbstsession 2015 in den Nationalrat.

 

Krebsregistrierungsgesetz

 
Nachdem sie an der letzten Sitzung breite Anhörungen durchführte, ist die Kommission ohne Gegenstimme auf das Krebsregistrierungsgesetz (14.074 n) eingetreten. Sie begrüsst die primäre Zielsetzung des neuen Gesetzes, nämlich die Regelung der Erhebung, der Registrierung und der Auswertung aussagekräftiger und verlässlicher Daten zu den Krebsneuerkrankungen in der Schweiz. In der Detailberatung hat sie erste Beschlüsse gefällt: so beantragt sie mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass der Bundesrat die Erhebung bestimmter Zusatzdaten der Patientin oder des Patienten vorsehen muss (Art. 4 Abs. 1). Der Bundesrat seinerseits schlägt diesbezüglich lediglich eine Kann-Formulierung vor. Weiter beantragt die Kommission, dass der Bundesrat bei der Festlegung, für welche Krebserkrankungen die Zusatzdaten erhoben werden, auch die seltenen Krebserkrankungen beachtet. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession fortsetzen.

 

Weitere Entscheide

 
Mit Stichentscheid des Präsidenten (bei 11 zu 11 Stimmen und 3 Enthaltungen) bestätigt die Kommission ihren Entscheid vom 21. Januar 2015, der Pa.Iv. Pieren. Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossen (13.475 n) Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission strebt auf diese Weise einen Abbau von Bürokratie an. Die Minderheit sieht insbesondere bei der Definition von Babysitting Probleme und erachtet das Anliegen der Entkriminalisierung als bereits erfüllt. Da die Ständeratskommission der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben hatte, liegt der nächste Entscheid nun beim Nationalrat.
Ein letztes Mal befasste sich die Kommission mit den Differenzen bei der Pa.Iv. Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pelli) (11.457 n). Mit einem Stimmenverhältnis von 17 gegen 8 Stimmen hielt sie in allen Punkten an der Version des Nationalrates fest. Das Geschäft kommt in die kommende Herbstsession und dann voraussichtlich auch in eine Einigungskonferenz.
 
Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, der Kt.Iv. NE. Mutterschaftsurlaub bei Adoption (14.309 s) keine Folge zu geben. Die Kommission stellt sich nicht grundsätzlich gegen das Anliegen der Initiative, lehnt sie aber mit dem Verweis auf die Pa.Iv. Romano. Einführung einer Adoptionsentschädigung (13.478 n) ab, die bereits die Zustimmung beider zuständigen Kommissionen gefunden hat. Die SGK-NR wird zur Umsetzung dieser Initiative einen Erlassentwurf ausarbeiten und hat ihrer Subkommission „Familienpolitik“ einen entsprechenden Auftrag erteilt; diese wird dabei verschiedene Punkte vertieft abklären.
 
Mit 15 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. Ständerat (Baumann). Schlachttieruntersuchung. Was in der EU praktiziert wird, sollte in der Schweiz auch möglich sein! (Punkt 1) (14.4156 s) anzunehmen. Das Anliegen ist materiell bereits erfüllt und soll nun auf Verordnungsebene deutlicher ausformuliert werden.
 
Einstimmig beantragt die Kommission ein Postulat, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll zu prüfen, wie die Tarife der Unfall-, der Militär- sowie der Invalidenversicherung einerseits und der Krankenversicherung anderseits angeglichen und die Versicherten im Bereich der Nichtberufsunfälle gleichbehandelt werden können.
Die Kommission nahm das Nationale Konzept Seltene Krankheiten zur Kenntnis, das der Bundesrat in Beantwortung von zwei Postulaten (10.4055 und 11.4025) vorgelegt hatte, und liess sich über den Stand der Umsetzungsarbeiten informieren.
 
Weiter liess sich die Kommission über die absehbaren Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids vom 3. Juni 2015 zu den psychosomatischen Leiden im Rahmen der Invalidenversicherung orientieren.
 
Die Kommission tagte am 25./26. Juni 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 



 Bern, 26. Juni 2015 Parlamentsdienste